Einheitlicher Ansprechpartner (Landesdirektion Sachsen)
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Hausanschrift:
Braustraße 2
04107 Leipzig - Südvorstadt
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Postanschrift:
Landesdirektion Sachsen
09105 Chemnitz
- Telefon: 0341 977-1080 / -1081
- Fax: 0341 977-1199
- E-Mail: ea@lds.sachsen.de
- Zum Internetauftritt der Organisationseinheit
- Sprechzeiten:
Wir gewährleisten die Auskunftsfähigkeit
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Aufgaben:
HINWEIS ZUR SICHEREN KOMMUNIKATION PER E-MAIL:
Über das Postfach ea@ldl.sachsen.de können Sie besonders schützenswerte Informationen auch als elektronisch signierte und verschlüsselte E-Mails beim Einheitlichen Ansprechpartner einreichen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
- Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation
Informationen im Internetauftritt des EA
Wenn Sie sich als Dienstleister in Sachsen niederlassen wollen oder als Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates Ihre Dienstleistung grenzüberschreitend erbringen möchten, können Sie die dafür notwendigen Verwaltungsverfahren entweder mit den zuständigen Behörden abwickeln oder Sie können sich an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden. Dieser stellt eine Art Vermittlungsstelle zwischen Ihnen und der zuständigen Behörde dar und hilft bei der Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, beispielsweise Anmeldungen, Genehmigungen, Eintragungen, die sowohl für die Aufnahme als auch die Ausübung der Dienstleistung notwendig sind.
Der Einheitliche Ansprechpartner hat folgende Aufgaben:
- Bereitstellung von Informationen und Auskünften für die Dienstleisterinnen und Dienstleister, beispielweise über die für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen, Fristen
- Bereitstellung von notwendigen Formularen und Dokumenten
- Entgegennahme von Anträgen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung an die zuständige Behörde
- Entgegennahme der Entscheidungen und sonstigen Antworten der Behörde und deren Weiterleitung an die Dienstleisterin oder den Dienstleister
Zuständigkeit:
Der Einheitliche Ansprechpartner nahm seine Tätigkeit am 29.12.2009 auf (§ 6 Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen – SächsEAG). Anträge oder Informationsanfragen, die vor diesem Zeitpunkt beim Einheitlichen Ansprechpartner eingehen, werden nicht bearbeitet.
Parkplätze:
Eine begrenzte Anzahl von Parkmöglichkeiten befindet sich vor dem Haupteingang unseres Gebäudes. Dabei beträgt die maximale Parkdauer 2 Stunden (Parkscheibe).
Verfahren & Dienstleistungen
Für die aktuelle Ortsauswahl bietet diese Behörde keine Verfahren und Dienstleistungen an.Die letzte Aktualisierung erfolgte am: 24.05.2013