Oberlandesgericht Dresden
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Hausanschrift:
Schloßplatz 1
01067 Dresden
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Postanschrift:
Postfach 120732
01008 Dresden
- Telefon: +49 (0) 351 4460
- Zum Internetauftritt der Behörde
- Sprechzeiten:
Öffnungszeiten des GerichtsgebäudesMontag bis Donnerstag 07.00 – 18.00 Uhr Freitag 07.00 - 17.00 Uhr
HINWEIS: Die Mitnahme von Tieren in das Gerichtsgebäude ist nicht gestattet.
Aufgaben:
Das Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Vor den ordentlichen Gerichten werden unter anderem alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch sogenannten "juristischen" Personen (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft) verhandelt. Darunter fallen Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatz-forderungen, Erbschaftsangelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Ferner gehören auch die sogenannten Familiensachen vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.
An die ordentlichen Gerichte muss man sich auch wenden, wenn der in einem gerichtlichen Verfahren Unterlegene den Anspruch des Obsiegenden nicht erfüllt (Zwangsvollstreckung).
Neben diesen "streitigen" Verfahren werden hier auch die Angelegenheiten der sogenannten "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" behandelt. Hierzu zählen insbesondere die Vormundschafts-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen.
Weiterhin werden vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit alle Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt.
Das Oberlandesgericht entscheidet durch:
- Zivilsenate
hauptsächlich über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte - Familiensenate
über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen - Strafsenate
insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte und gegen Rechtsmittelentscheidungen der Landgerichte sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und über Haftprüfungen - Bußgeldsenate
über Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen
Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Verfahren & Dienstleistungen
Formulare & Online-Dienste
- Bestellung Dolmetscher (Formular)
- Entschädigung - Antrag des ehrenamtlichen Richters (Formular)
- Entschädigung - Antrag des ehrenamtlichen Richters, Anlage (Formular)
- Entschädigung - Antrag des Zeugen mit Verdienstausfallentschädigung (Formular)
- Prozess-/Verfahrenskosten - Prozesskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Antrag (Formular)
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Prozess-/Verfahrenskosten - Prozesskostenhilfe, Hinweisblatt (Formular)
Ausfüllhinweise zum Antrag -
Prozess-/Verfahrenskosten - Verfahrenskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Antrag (Formular)
Antrag, Ausfüllhinweise in gesondertem Vordruck -
Prozess-/Verfahrenskosten - Verfahrenskostenhilfe, Hinweisblatt (Formular)
Ausfüllhinweise zum Antrag - Prozess-/Verfahrenskostenhilfe - Antrag in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (Formular)
- Strafverfahren - Merkblatt über die Rechte von Verletzten und Geschädigten (Formular)
- Vergütungsfestsetzung - Antrag des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß §§ 121, 625 ZPO (Formular)
- Vergütungsfestsetzung - Antrag des gerichtlich bestellten Verteidigers und sonstigen beigeordneten Rechtsanwalts in Strafsachen (Formular)
- Vergütungsfestsetzung - Antrag des im Freiheitsentziehungsverfahrens beigeordneten Rechtsanwalts (Formular)
Die letzte Aktualisierung erfolgte am: 09.07.2012