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Oberlandesgericht Dresden


  • Hausanschrift:
    Schloßplatz 1
    01067 Dresden
  • Postanschrift:
    Postfach 120732
    01008 Dresden
  • Telefon: +49 (0) 351 4460
  • Zum Internetauftritt der Behörde
  • Sprechzeiten:
    Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes
    Montag bis Donnerstag  07.00 – 18.00 Uhr
    Freitag  07.00 - 17.00 Uhr
       

    HINWEIS: Die Mitnahme von Tieren in das Gerichtsgebäude ist nicht gestattet.

Bild der Verwaltungsstelle

Aufgaben:

Das Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

 

Vor den ordentlichen Gerichten werden unter anderem alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch sogenannten "juristischen" Personen (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft) verhandelt. Darunter fallen Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatz-forderungen, Erbschaftsangelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten.

 

Ferner gehören auch die sogenannten Familiensachen vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.

 

An die ordentlichen Gerichte muss man sich auch wenden, wenn der in einem gerichtlichen Verfahren Unterlegene den Anspruch des Obsiegenden nicht erfüllt (Zwangsvollstreckung).

 

Neben diesen "streitigen" Verfahren werden hier auch die Angelegenheiten der sogenannten "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" behandelt. Hierzu zählen insbesondere die Vormundschafts-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen.

 

Weiterhin werden vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit alle Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt.

 

Das Oberlandesgericht entscheidet durch:

  • Zivilsenate
    hauptsächlich über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte
  • Familiensenate
    über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen
  • Strafsenate
    insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte und gegen Rechtsmittelentscheidungen der Landgerichte sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und über Haftprüfungen
  • Bußgeldsenate
    über Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen

Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Organisationseinheiten

Die letzte Aktualisierung erfolgte am: 09.07.2012

 
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