Amtsgericht Döbeln, Zweigstelle Hainichen, Friedelstraße
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Hausanschrift:
Friedelstraße 4
09661 Hainichen
- Telefon: +49 (0) 37207 63-0
- Fax: +49 (0) 37207 63-141
- Zum Internetauftritt der Organisationseinheit
- Sprechzeiten:
Montag
08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
HINWEIS:
Beratungen zur Beratungshilfe nur am Dienstag- und Donnerstagvormittag.
Aufgaben:
Aufgabenbeschreibung Amtsgerichte
Die Amtsgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Vor den ordentlichen Gerichten werden u.a. bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch sogenannten "juristischen" Personen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) verhandelt. Darunter fallen z.B. Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Erbschaftsangelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Amtsgerichte sind in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu EUR 5.000.
Unabhängig vom Streitwert haben Amtsgerichte unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und – als Familiengerichte – in Kindschafts- und Familiensachen.
In Strafsachen sind die Amtsgerichte für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheiden die Amtsgerichte als Schöffengericht, das mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzt ist.
Weiterhin werden vor den Amtsgerichten Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt.
Die Amtsgerichte
- entscheiden auch über Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
- sind zuständig für verschiedene Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungsverfahren und
- führen Register, wie Handels- und Vereinsregister.
Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie zum Beispiel bei Führung des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters, bei Insolvenzsachen und Angelegenheiten der Zwangsversteigerung sowie der Zwangsverwaltung, bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen.
Gegen Entscheidungen der Amtsgerichte kann in der Regel ein Rechtsmittel beim Landgericht einlegt werden. In Familien- und Kindschaftssachen ist das Oberlandesgericht die zweite Instanz.
Entscheidungen der Amtsgerichte können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Landgericht, Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Verfahren & Dienstleistungen
- Abschrift aus dem Grundbuch
- Adoption einer volljährigen Person
- Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie
- Aufteilung des Hausrats
- Ausschlagung der Erbschaft
- Beantragung der Wohnungsüberlassung
- Beratungshilfe bei Gericht beantragen
- Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund
- Eilschutzanordnungen beantragen
- Einsicht in das Grundbuch
- Einverständliche Ehescheidung
- Einziehung eines Erbscheins
- Entscheidung des Familiengerichts über eine Minderjährigenadoption
- Erteilung eines Erbscheins
- Herausgabe des Kindes (Eilverfahren)
- Klage beim ordentlichen Gericht (erste Instanz, Amtsgericht) einreichen
- Nachlass-Sicherung
- Prozesskostenvorschuss des Ehe- oder Lebenspartners
- Rechtliche Betreuung einrichten
- Regelung des Umgangs mit dem Kind
- Scheidung, Verbundverfahren beantragen
- Schuldnerverzeichnis, Bescheinigung beantragen
- Schutzanordnungen beantragen
- Sorgerecht, Übertragung und Entzug
- Streitige Ehescheidung
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Testament bei Gericht hinterlegen
- Testamentsablieferung
- Trennungsunterhalt
- Unterbringung, Einweisung in eine geschlossene Einrichtung
- Unterhalt nach der Scheidung
- Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, streitiges Verfahren
- Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, vereinfachtes Verfahren
- Vaterschaftsfeststellung
- Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder ("Anwalt des Kindes")
- Versorgungsausgleich
- Vormund für minderjährige Kinder benennen
- Vormundschaft, Anordnung und Bestellung durch das Gericht
- Zugewinnausgleich bei einer Scheidung
- Zuweisung der Ehewohnung
Formulare & Online-Dienste
- Betreuung - Bestätigung zum Nachweis der Sperrvereinbarung (Formular)
- Entschädigung - Antrag des ehrenamtlichen Richters (Formular)
- Entschädigung - Antrag des ehrenamtlichen Richters, Anlage (Formular)
- Entschädigung - Antrag des Zeugen mit Verdienstausfallentschädigung (Formular)
- Prozess-/Verfahrenskosten - Prozesskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Antrag (Formular)
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Prozess-/Verfahrenskosten - Prozesskostenhilfe, Hinweisblatt (Formular)
Ausfüllhinweise zum Antrag -
Prozess-/Verfahrenskosten - Verfahrenskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Antrag (Formular)
Antrag, Ausfüllhinweise in gesondertem Vordruck -
Prozess-/Verfahrenskosten - Verfahrenskostenhilfe, Hinweisblatt (Formular)
Ausfüllhinweise zum Antrag - Prozess-/Verfahrenskostenhilfe - Antrag in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (Formular)
- Strafverfahren - Merkblatt über die Rechte von Verletzten und Geschädigten (Formular)
- Vergütungsfestsetzung - Antrag des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß §§ 121, 625 ZPO (Formular)
- Vergütungsfestsetzung - Antrag des gerichtlich bestellten Verteidigers und sonstigen beigeordneten Rechtsanwalts in Strafsachen (Formular)
- Vergütungsfestsetzung - Antrag des im Freiheitsentziehungsverfahrens beigeordneten Rechtsanwalts (Formular)
- Zentrales Vollstreckungsgericht - Antrag an ZenVG zur Bestellung eines Identitätsadministrators für den Registrierungsdienst S.A.F.E - Gerichte,Statsanwaltschaften,Behörden (Formular)
Die letzte Aktualisierung erfolgte am: 01.03.2013