Der fahrbare Untersatz
Mofa, Moped, Motorrad und Auto
Viele Jugendliche können es kaum erwarten, den eigenen Führerschein in der Hand zu halten. Wichtige Informationen zur Beantragung der Fahrerlaubnis, der Fahrschulausbildung und den Kraftfahrzeugklassen erhalten Sie in der Lebenslage "Führerschein".
Meist mühsam erspart ist er, der ganze Stolz junger Führerscheinbesitzer – der erste "fahrbare Untersatz" ist etwas ganz Besonderes.
Was es beim Kauf, der Anmeldung, Besteuerung und Instandhaltung von Fahrzeugen zu beachten gibt, erfahren Sie in der Lebenslage "Fahrzeuge".
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- Fahrzeuge
Amt24-Informationen
Welcher Führerschein in welchem Alter?
Um in Deutschland die Fahrerlaubnis in den einzelnen Führerscheinklassen erlangen zu können, ist ein Mindestalter erforderlich:
- 15 Jahre: fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge
- 16 Jahre: Klassen A1, M, S, L und T
- 17 Jahre: Klasse B bei der Teilnahme am
"Begleiteten Fahren" - 18 Jahre: Klassen A (bei stufenweisem Zugang), B, C, C1, BE, CE und C1E
- 21 Jahre: Klassen D, D1, DE und D1E
- 25 Jahre: für die unbeschränkte Klasse A beim Direkteinstieg
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- Führerschein
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fahrsicherheitstraining
Der Besitz der Fahrerlaubnis bringt Unabhängigkeit mit sich, fordert allerdings auch Pflichtbewusstsein. Um den verantwortungsvollen Umgang mit dem Fahrzeug und das Verhalten im Ernstfall zu trainieren, kann ein Fahrsicherheitstraining nützlich sein.
Fahrsicherheitstrainings können bei verschiedenen Anbietern absolviert werden, zum Beispiel bei der DEKRA, beim ADAC und beim Vekehrssicherheitszentrum Sachsenring.
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DETAILS:
- Fahrerlaubnis, erstmalige Erteilung
- Fahrerlaubnis, Erweiterung
- Mofa-Prüfbescheinigung
- Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Stand: 20.12.2012