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Aktuelles

Illustration zur Rubrik Aktuelles


Welche rechtlichen Regelungen treten demnächst in Kraft und welche Gesetzesänderungen stehen bevor? Wir haben für Sie eine Auswahl wichtiger Neuerungen zusammengestellt, die zum Teil noch nicht rechtskräftig sind. Die Redaktion Amt24 wird Sie über den Fortgang informieren, vermag jedoch keine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu übernehmen.


Familie, Arbeit und Soziales


Handlich: Neuer Behindertenausweis bis spätestens 2014

Seit Januar werden in Deutschland erste Schwerbehindertenausweise im handlichen Scheckkartenformat ausgestellt. Nach Informationen des Sozialverbandes VdK Sachsen sei mit der Einführung in Sachsen bis spätestens Ende 2014 zu rechnen. Die alten Ausweise blieben bis zum regulären Ablauf gültig, ein vorfristiger Umtausch sei nicht erforderlich.

QUELLE: Sozialverband VdK Sachsen

DETAILS:

Betreuungsgeld: Ab August EUR 100 für privat versorgte Kinder

Lassen Eltern ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen, sollen sie ab August 2013 ein monatliches Betreuungsgeld von EUR 100 erhalten. Ab August 2014 ist geplant, die Leistung auf EUR 150 monatlich zu erhöhen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll es zudem einen Bonus von EUR 15 monatlich geben, wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder die Ausbildung des Kindes angespart wird.

Die Leistung wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet. Der gleichzeitige Bezug von Elterngeld ist ausgeschlossen, das Betreuungsgeld kann somit ab dem 15. Lebensmonat des Kindes 22 Monate lang gezahlt werden.

QUELLE: Bundestag

Minijobs: Jetzt EUR 450 versicherungsfrei

Zu Jahresbeginn hat sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte ("Minijobber") von EUR 400 auf 450 erhöht. Damit werde der allgemeinen Lohnentwicklung Rechnung getragen, heißt es in der Mitteilung des Bundesrates, der die erforderlichen Gesetzesänderungen billigte. Mit diesen soll sich zudem die soziale Absicherung dieser Arbeitnehmer verbessern. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist künftig die Regel. Geringfügig Beschäftigte müssen im Rahmen der Verdienstgrenze keine Sozialversicherungbeiträge leisten, Arbeitgeber zahlen eine geringfügige Pauschale an die Minijob-Zentrale.

Zum 1. Januar 2013 rückwirkend angehoben wurden die Grenzen für Einnahmen aus ehrenamtlicher und aus Übungsleiter-Tätigkeit ("Übungsleiterpauschale", "Ehrenamtspauschale").

QUELLE: Bundesrat

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Elterngeld: Berechnung vereinfacht

Für Kinder, die ab 1. Januar 2013 zur Welt kommen, wird das Elterngeld anders als bisher berechnet. Grundlage ist nicht mehr das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, sondern das Bruttoeinkommen. Für Steuern und Abgaben wird eine Pauschale angesetzt und ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt.

Damit eine günstigere Steuerklassenkombination zum Tragen kommt, muss die Änderung mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat erfolgt sein.

QUELLE: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Rentenversicherung: Beitragssatz verringert

Zum 1. Januar 2013 sank der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er liegt bei nunmehr 18,9 Prozent. Grund sei die gute wirtschaftliche Entwicklung, die zu einem Plus in der Rentenkasse geführt habe.

QUELLE: Bundesrat

Pflegeversicherung: Verbesserungen und höherer Beitragssatz

Seit 1. Januar 2013 gibt es zahlreiche Verbesserungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung, sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent angehoben.

WEITERE INFORMATIONEN:

Pflege: Zuschuss für private Zusatzversicherung

Wer ab 2013 eine zusätzliche private Pflegeversicherung abschließt, erhält einen staatlichen Zuschuss von monatlich EUR 5. Bundestag und Bundesrat haben den dafür nötigen Regelungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes zugestimmt. Versicherte können die Zulage direkt beim Versicherungsunternehmen beantragen, informiert die Bundesregierung. Berücksichtigt würden auch bestehende Pflege-Zusatzversicherungen, sofern sie bestimmten Vorgaben genügten. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge etwa müssten ausgeschlossen sein.

QUELLE: Bundespresseamt

Sicherheit

Waffenregister: Daten bundesweit zusammengefasst

Zu Jahresbeginn ging das Nationale Waffenregister (NWR) in Betrieb. Damit hat die Bundesrepublik eine Anforderung aus der europäischen Waffenrichtlinie zwei Jahre vorfristig erfüllt. Das öffentliche Verzeichnis führt die Daten von mehr als 570 Waffenerlaubnisbehörden des Bundes, der Länder und Kommunen zusammen. Datenerfassung und -aktualisierung obliegen weiterhin den örtlichen Waffenbehörden.

Geführt wird das Waffenregister durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

QUELLE: Bundesverwaltungsamt

Gesundheit

Patientenrechte: Regelungen gebündelt und neu gefasst

Die Rechte von Patientinnen und Patienten sind jetzt in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Das neue Patientenrechtegesetz bündele die Rechte und entwickele sie in wesentlichen Punkten weiter, schätzt das Bundesjustizministerium ein. Dazu zählen beispielsweise die Regelungen für den Behandlungsvertrag zwischen Patienten und Ärzten, Therapeuten sowie anderen Heilkundigen, über Informations-, aufklärungs- und Dokumentationspflichten oder auch zu Haftungsansprüchen oder die Beteiligung von Patientenorganisationen.

Das Gesetz hat den Bundesrat passiert und tritt am Tag seiner Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

QUELLE: Bundesministerium der Justiz


Organspende: Bessere Voraussetzungen, klarere Regelung

Die Krankenkassen befragen ab 2013 alle zwei Jahre jeden Bürger über 16 Jahre, ob er oder sie mit einer Organspende einverstanden ist. Eine erste Umfrage hat die Bundesregierung für März angekündigt.

Spendern, die zu Lebzeiten Organe zur Verfügung stellen, steht nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen zu, und auch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung ist nunmehr gesetzlich geregelt. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Transplantation steht in jeder Klinik ein Beauftragter als Ansprechpartner zur Verfügung.

QUELLE: Bundespresseamt


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Steuern

AKTUELLER HINWEIS: Eine Reihe von Regelungen, die im Jahressteuergesetz 2013 geplant waren, treten nicht oder erst nach Neuverhandlung in Kraft. Der Bundesrat hat dem Gesetz die Zustimmung verweigert und der Bundesregierung einen eigenen Entwurf vorgelegt. Der Gesetzgebungsprozess dauerte zu Redaktionsschluss noch an.

Neuer Anlauf: "Elektronische Lohnsteuerkarte" gestartet

Über das "ELStAM"-Verfahren können Arbeitgeber seit Januar die Lohnsteuermerkmale ihrer Arbeitgeber, die dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrunde liegen, elektronisch abrufen. Bislang musste die Beschäftigten ihren Arbeitgebern dazu immer die Lohnsteuerkarte oder eine entsprechende Ersatzbescheinigungen vorlegen. 

Der Gesetzgeber hat eine Überangsfrist bis Ende 2013 eingeräumt, um vom bisherigen Lohnsteuerkarten-Verfahren zum elektronischen Verfahren zu wechseln. Dann haben die Papiere endgültig ausgedient.


DETAILS:

Ehegatten-Splitting: Steuermodell neu geregelt

Die Veranlagungsformen für die Einkommensteuer bei Ehegatten reduzieren sich von sieben auf vier. Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting gibt es künftig drei Formen der Einzelveranlagung:

  • Ehegatten-Splitting mit Grundtarif
  • Witwen-Splitting
  • Sonder-Splitting für Geschiedene im Trennungsjahr

Bei der neuen Einzelveranlagung werden künftig die Einkünfte für jeden Ehegatten getrennt ermittelt und die jeweils bezogenen Einkünfte dazu gerechnet. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden grundsätzlich demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.

QUELLE: Bundesministerium der Finanzen

Existenzminimum-Bericht: Steuerfreibetrag steigt auf EUR 8.130

Nach Scheitern des Gesetzesentwurf der Bunderegierung zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat hat das Länderparlament einzelne Steuerrechtsänderungen gebilligt. So wurde die Obergrenze für das steuerfreie Einkommen rückwirkend zum 1. Januar auf jährlich EUR 8.130 erhöht (2012: EUR 8.004). 2014 soll der Grundfreibetrag, der das sogenannte steuerliche Existenzminimum decken soll, auf EUR 8.354 steigen. Zudem stimmte der Bundesrat Vereinfachung im Reisekosten- und im Unternehmens­besteuerungs­recht zu.

Die Bundesregierung hatte Bundestag und Bundesrat über die zweistufige Anpassung bis 2014 unterrichtet, die sich aus dem alle zwei Jahre vorzulegenden Existenzminimumsbericht ergibt. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird sich dem Bericht zufolge 2014 von derzeit jährlich EUR 4.368 auf 4.440 erhöhen. In der Regel steige dann auch das Kindergeld.

QUELLE: Bundesrat

Elektro-Autos: Steuer-Privileg auf zehn Jahre ausgeweitet

Elektrofahrzeuge sind jetzt zehn statt fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Regelung soll für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle gelten, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 zugelassen wurden oder werden. Für Wagen mit einer Zulassung ab 2016 gilt dann wieder die bisherige Regelung, sie bleiben fünf Jahre steuerfrei.

Mehrwertsteuer: Erleichterung für Unternehmen

Unternehmen profitieren europaweit von vereinfachten Mehrwertsteuerregelungen. Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form werden seit 2013 gleich behandelt, Unternehmen können wählen, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Zudem ist es den Mitgliedsstaaten möglich, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro zu gestatten, die Mehrwertsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde gezahlt hat.

QUELLE: Europäische Kommission

Wehrdienst: Steuern auf zusätzliche Bezüge

Wehrdienstleistende müssen für zusätzliche Leistungen wie Weihnachts- und Entlassungsgeld, den monatlichen Wehrdienstzuschlag oder Zuwendungen für Unterkunft und Verpflegung Steuern zahlen. Steuerfrei bleiben der Grundwehrsold von derzeit EUR 280 bis 350 Euro sowie Zuwendungen und Bezüge für Dienstgeld, Kleidung, die truppenärztliche Versorgung und der Zuschlag für Auslandseinsätze.

Freiwillige, die ihren Dienst an der Waffe vor dem 1. Januar 2013 antraten, genießen Vertrauensschutz, sie brauchen während der restlichen Dienstzeit für alle Geld- und Sachbezüge auch weiterhin keine Steuern zahlen.

QUELLE: Bundesministerium der Finanzen

Verbraucher

Ökostrom-Umlage: 2013 Aufschlag von 5,27 Cent je Kilowattstunde

Die Übertragungsnetzbetreiber haben den Aufschlag für regenerativen Energien um rund 50 Prozent. Stromkunden zahlen somit 2013 pro Kilowattstunde Elektroenergie 5,27 Cent zusätzlich (2012: 3,59 Cent). Die sogenannte EEG-Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die mit Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien Strom produzieren. Ausschlaggebend für den deutlichen Anstieg sei insbesondere der starke Zubau der Photovoltaik, heißt es in einer Mitteilung aus dem Bundespresseamt. Außerdem seien bis Ende 2011 auch die Bioenergie-Kapazitäten deutlich angestiegen.

QUELLE: Bundespresseamt


Rundfunkbeitrag: EUR 17,98 für jede Wohnung

Unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte wird seit 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein monatlicher Betrag von EUR 17,98 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Der Rundfunkbeitrag löst die bisherige Rundfunkgebühr ab. Der Beitragsservice informiert über das neue Modell, das auf dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beruht.

 

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Sonderrufnummern: Aus für teure Warteschleifen

Ab Juni 2013 dürfen Anrufern durch Warteschleifen bei Sonderrufnummern wie 0180 oder 0900 keine Kosten mehr entstehen. Zuletzt könnten Telefonanbieter noch ab der 3. Minute Gebühren in Rechnung stellen.

QUELLE: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Förderprogramme

Sonnenenergie speichern: Eigenheimbesitzer bekommen Geld vom Staat

Wer im eigenen Haus eine Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeichersystem einrichtet oder eine vorhandene Solarstrom-Anlage mit einem Speicher erweitert, erhält hierfür seit dem 1. Mai 2013 von der staatlichen Förderbank KfW ein zinsgünstiges Darlehen. Darüber hinaus wird das Engagement mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent gefördert.


DETAILS:

Verkehr

Mopedführerschein mit 15

Seit dem 1. Mai 2013 können Jugendliche in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben. Dieser Modellversuch wird bis zum Jahr 2018 durchgeführt. In allen anderen Bundesländern bleibt es bei der bisherigen Altersgrenze von 16 Jahren.


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DETAILS ZUR BEANTRAGUNG:

 

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, 01.05.2013

 
 
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