Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
- Tätigkeiten von Vermittlern
- Vertreter, Makler oder Berater?
- Auswahl des Ansprechpartners
- Recherche im Vermittlerregister
- Die Beratung
- Übliche Provisionshöhen für Versicherungsvertreter
- Beschwerden
Von der Hausratsversicherung bis zur kapitalbildenden Lebensversicherung; von Immobilienvermittlung über Bausparfinanzierung bis zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung: In Sachen Versicherungen und Finanzen helfen Ihnen professionelle Vermittler. Doch worauf sollten Sie achten und wo sind Sie am besten beraten?
Tätigkeiten von Vermittlern
Sie können sich beraten lassen zu:
- Finanz- und Bankprodukten
- Abschlussmöglichkeiten von Darlehen und Finanz- oder Bankprodukten
- Finanzplanung und Vermögensanlage
- Anteilen an Aktiengesellschaften (Aktien), GmbH- oder Kommanditanteilen, stillen Beteiligungen, Anteilscheinen an in- und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften (Investmentzertifikate) oder anderen Fondsanteile (zum Beispiel Immobilienfonds, Leasingfonds) und Schuldverschreibungen
- Darlehen verschiedener Art und Laufzeit für unterschiedliche Finanzierungszwecke
Vertreter, Makler oder Berater?
Man unterscheidet zwischen Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) und dem Versicherungsberater.
Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter sind typischerweise für eine Versicherungsgesellschaft tätig und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Eine Abwandlung sind die so genannten Mehrfachvertreter. Wie der Name verrät, vermitteln diese für mehrere Versicherungsunternehmen.
Tätigkeitsmerkmale:
- Verpflichtung gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
- Vermittlungsvertrag mit Versicherungsgesellschaft(en)
- keine direkten Kosten für den Kunden
Versicherungsmakler
Auch der Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsschutz. Er hat jedoch einen separaten Vertrag ("Maklervertrag") mit dem Kunden. Im Gegensatz zum Versicherungsvermittler ist er nicht fest an ein Versicherungsunternehmen gebunden.
Tätigkeitsmerkmale:
- Verpflichtung dem Kunden gegenüber
- Maklervertrag mit dem Kunden
- Kosten für den Kunden: Maklercourtage
Versicherungsberater
Versicherungsberater erstellen Risikoanalysen für ihre Kunden und beraten über den Versicherungsschutz. Ihre Aufgabe ist es nicht, Versicherungen zu vermitteln oder zu verkaufen.
Tätigkeitsmerkmale:
- Verpflichtung dem Kunden gegenüber
- Beratervertrag mit dem Kunden
- Vertretung im Schadensfall gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
- Kosten für den Kunden: Honorar
Auswahl des Ansprechpartners
Bei der Entscheidung, ob Sie sich an einen Vertreter oder Berater wenden, sollten Sie bedenken, dass ein Berater unabhängig ist und Sie hier wahrscheinlich die besten Hinweise erhalten. Ein Nachteil kann allerdings sein, dass Sie doppelt zahlen, wenn Sie sich zunächst beraten lassen und mit dieser Empfehlung danach einen Vertrag über den Vertriebspartner eines Vermittlungsunternehmens abschließen.
Makler beraten auch unabhängig, können aber unter Umständen durch die Aussicht auf eine höhere Courtage motiviert sein, Sie eher zum Abschluss bei einem bestimmten Unternehmen zu bewegen.
TIPP: Lassen Sie sich von einem Makler mehrere Angebote unterbreiten. Entscheiden Sie dann aufgrund eines Vergleiches der Angebote hinsichtlich Preis und Leistung.
Recherche im Vermittlerregister
Um Verbraucher besser zu schützen, ist das Gewerbe der Versicherungsvermittlung seit 2007 erlaubnispflichtig. Vermittler erhalten die Erlaubnis über die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Als Verbraucher können Sie unter den nachstehenden Internetadressen selbst nach registrierten Vermittlern suchen oder überprüfen, ob ein Vermittler registriert ist.
- Genehmigungspflichtige Gewerbe
Amt24-Information - www.vermittlerregister.info
- www.vermittlerregister.org
HINWEIS: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) erteilen auf Antrag auch schriftliche Auskünfte zu Einträgen im Vermittlungsregister.
DETAILS:
- Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Die Beratung
- Werden Sie sich selbst über Ihren Bedarf klar: Welche Versicherungen benötige ich? Was soll im Versicherungsschutz enthalten sein?
- Achten Sie darauf, dass auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingegangen wird.
- Lassen Sie sich genau erklären, in welchen Fällen aus der Praxis die Versicherungen greifen.
- Sie müssen spätestens vor Abschluss des Vertrages eine Beratungsdokumentation erhalten, die die wesentlichen Punkte der Beratung wiedergibt.
Übliche Provisionshöhen für Versicherungsvertreter
- Private Krankenversicherung: fünf bis acht Monatsbeiträge + zwei Prozent des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
- Lebensversicherungen: teils über 30 Promille bezogen auf die Versicherungssumme + zwei Prozent des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
- Sachversicherungen: 60 Prozent des Erstjahresbeitrags bei Fünfjahresverträgen, in den Folgejahren zehn bis 15 Prozent des Folgebeitrages
- Kfz-Versicherungen: drei bis acht Prozent des Beitrages, sowohl als Abschlussprovision als auch als Bestandspflegeprovision
Beschwerden
Streitigkeiten mit Finanz-, Versicherungs- und Immobiliendienstleistern müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Die Dachverbände der Branchen haben für solche Fälle Schlichtungsstellen eingerichtet. Dort nehmen sich so genannte Ombudsmänner der Beschwerden an und unterstützen beide Seiten dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
DETAILS:
- Beschwerde gegen Versicherungen
- Beschwerde gegen Versicherungsvermittler
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für private Kranken- und Pflegeversicherung stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für Investmentfonds stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für private Bausparkassen stellen
- Schlichtungsantrag beim Ombudsmann Immobilien des IVD stellen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Mögliche Missstände in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors können Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden:
- Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Stand: 20.01.2012