EU-Dienstleistungsrichtlinie
Sie möchten als EU-Bürger in Deutschland beispielsweise einen Friseursalon eröffnen? Oder haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten in einem anderen EU-Staat zum Beispiel als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten? Dann bringt die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Sie eine Reihe von Erleichterungen mit sich.
Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern.
Lesen Sie mehr in den Unterkapiteln:
- 1. Allgemeines zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Dienstleistungsrichtlinie – Anwendungsbereich
- Das deutsche Genehmigungssystem
- Rechtsbehelfe
- Europäische Zusammenarbeit
- 2. Eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen
- 3. Berufe A bis Z
- 4. Tätigkeiten und Gewerbe A bis Z
- 5. Rechtsformen von Unternehmen
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TIPP: Ausführliche Informationen rund um die EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf folgenden Seiten:
- Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt
(Informationen der Europäischen Kommission) - www.dienstleistungsrichtlinie.de
(Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) - Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
(Text der Richtlinie im Portal moderneverwaltung.sachsen.de)
Über die Umsetzung der Richtlinie in Sachsen informiert das Portal "Moderne Verwaltung" der Sächsischen Staatskanzlei:
- Umsetzung in Sachsen
(Portal moderneverwaltung.sachsen.de)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei. Stand: 27.12.2009
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