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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Sie möchten als EU-Bürger in Deutschland beispielsweise einen Friseursalon eröffnen? Oder haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten in einem anderen EU-Staat zum Beispiel als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten? Dann bringt die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Sie eine Reihe von Erleichterungen mit sich.


Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern.


Lesen Sie mehr in den Unterkapiteln:

1. Allgemeines zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
Dienstleistungsrichtlinie – Anwendungsbereich
Das deutsche Genehmigungssystem
Rechtsbehelfe
Europäische Zusammenarbeit
2. Eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen
3. Berufe A bis Z
4. Tätigkeiten und Gewerbe A bis Z
5. Rechtsformen von Unternehmen

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TIPP: Ausführliche Informationen rund um die EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf folgenden Seiten:


Über die Umsetzung der Richtlinie in Sachsen informiert das Portal "Moderne Verwaltung" der Sächsischen Staatskanzlei:

 

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei. Stand: 27.12.2009

 
 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

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Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

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