1. Finanzielle Leistungen
- Bundeselterngeld
- Landeserziehungsgeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Das Bildungspaket
- Hilfen für Familien in Not
- Unterhaltsvorschuss
- Genesungskuren für Mütter und Väter
- Haushaltshilfe im Krankheitsfall
- Patenschaft und Unterstützung bei Mehrlingsgeburten
HINWEIS: Für Details zur Beantragung wählen Sie bitte rechts die Beschreibungen zum jeweiligen Thema.
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Verfahren & Dienstleistungen
Liste rechts in der Randspalte
Bundeselterngeld
Um erwerbstätigen Müttern und Vätern eine Familienpause in Form der Elternzeit finanziell zu erleichtern, gewährt der Staat bis zu 14 Monate lang ein Elterngeld.
Landeserziehungsgeld
Nach dem Bezug von Bundeselterngeld können Sie im Freistaat Sachsen im zweiten oder dritten Lebensjahr Ihres Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten.
Kindergeld
Für eigene Kinder oder Kinder, die Sie als Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben, bekommen Sie Kindergeld. Diese staatliche Leistung für Familien zahlt der Staat unabhängig vom Einkommen.
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Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Diese Hilfe soll Eltern unterstützen, die zwar in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht aber den ihrer Kinder.
Wohngeld
Wohngeld soll all jenen Familien helfen, deren Einkommen für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht. Dieser Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum wird auf Antrag im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Bund und Land finanzieren die Leistungen gemeinsam.
Das Bildungspaket
Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug die Möglichkeit zu eröffnen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen.
Hilfen für Familien in Not
Immer wieder geschieht es, dass ein schwerwiegendes Ereignis oder eine Verkettung unglücklicher Umstände Familien unverschuldet in finanzielle Not bringen. In solchen Fällen kann die Landesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" Unterstützung bieten.
Unterhaltsvorschuss
Erhalten Alleinerziehende für ihre Kinder vom anderen Elternteil keine oder eine zu geringe Unterhaltszahlung, ist ein Ausgleich aus öffentlichen Kassen möglich. Den so genannten Unterhaltsvorschuss gibt es längstens für 72 Monate und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
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Genesungskuren für Mütter und Väter
Zur Stabilisierung der Gesundheit von Eltern und Kindern gibt es Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Angebote sind landläufig als Mutter- oder Mutter-Kind-Kuren bekannt, können aber auch von Vätern genutzt werden. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
Haushaltshilfe im Krankheitsfall
Wenn Sie als Eltern jüngerer oder behinderter Kinder ins Krankenhaus oder zur Kur müssen, kann die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Familie eine Haushaltshilfe zur Seite stellen.
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Patenschaft und Unterstützung bei Mehrlingsgeburten
Ein Baby sollte es werden, jetzt sind es auf einen Schlag drei… Schon Zwillinge stellen Familien oft vor größere seelische, physische und finanzielle Belastungen – wie mag es erst bei Drillingen oder gar Vierlingen sein? In Sachsen können Sie ab einer Drillingsgeburt den Ministerpräsidenten als Paten gewinnen. Die Ehrenpatenschaft ist mit finanziellen Zuwendungen bis zur Einschulung der Kinder verbunden.
Daneben gewährt die Landesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige finanzielle Unterstützung.
Ab dem siebten Kind übernimmt der Bundespräsident auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft.
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Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.05.2013
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Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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