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BAföG für Studierende und Schüler

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden bei geringem Familieneinkommen.

Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Gefördert wird die Ausbildung an Abendschulen, an Schulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln oder eine abgeschlosssene Berufsausbildung voraussetzen, sowie an den meisten sonstigen Schulen ab Klasse 10, wenn der Schüler verheirtatet ist, ein Kind hat oder wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen kann.

Studierende erhalten die Ausbildungsförderung nur zur Hälfte als Zuschuss, im übrigen als zinsloses Darlehen.


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Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")

Sie wollen Ihren Meister machen, doch es fehlt Ihnen am nötigen Geld? Ähnlich dem BAföG sieht das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die berufliche Fortbildung eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Zuschuss vor.

Das Meister-BAföG ist besonders familienfreundlich:

  • Eltern erhalten Unterhaltszuschläge für jedes Kind.
  • Alleinerziehende bekommen einen Extra-Zuschuss für die Kinderbetreuung.

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Bausparförderung

Bausparer mit niedrigem und mittlerem Einkommen können eine staatliche Wohnungsbauprämie erhalten. Die Bundesregierung fördert damit den Bau und Erwerb von Wohneigentum.


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Förderung für Familienerholung

Einkommensschwache Familien können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für einen gemeinsamen Urlaub in Anspruch nehmen. Gefördert werden unterschiedliche Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände in Deutschland.


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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Sächsische Staatskanzlei. 21.03.2013

 
 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

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Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

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