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Freie Berufe: Steuerberater, Steuerberaterin

Ausübung des Berufs des Steuerberaters


TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Dienstleistungen als Steuerberater / Steuerberaterin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.


Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 

Um Steuerberaterin / Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte / Steuerbevollmächtigter zu werden, benötigen Sie eine Bestellung von der zuständigen Steuerberaterkammer. Voraussetzung sind eine entsprechende berufliche Qualifikation und eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie müssen zudem grundsätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen.

Sind Sie Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten. Für diese Tätigkeit ist die Steuerberaterprüfung nicht erforderlich.


HINWEIS: Es können auch Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.


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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. Stand: 20.01.2012

 
 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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