Freie Berufe: Architekt, Architektin
Ausübung des Berufs des Architekten, Garten- und Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners
TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Architekt / Architektin oder Stadtplaner / Stadtplanerin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
HINWEIS: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Führung der Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnungen- Architekt,
- Innenarchitekt,
- Garten- und Landschaftsarchitekt beziehungsweise
- Stadtplaner
sind im Freistaat Sachsen geschützt. Führen darf sie, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste beziehungsweise in die Stadtplanerliste des Freistaates Sachsens oder eines anderen Bundeslandes eingetragen ist. Mit der Eintragung in die sächsische Architekten- oder Stadtplanerliste wird der oder die Eingetragene Mitglied der Architektenkammer Sachsen. Es gelten Berufspflichten.
Personen, die sich nur vorübergehend und gelegentlich zur Ausübung des Berufs des Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners in den Freistaat Sachsen begeben, haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Eintragung in die sächsische Architektenliste beziehungsweise in die Stadtplanerliste das Recht, den Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners in Sachsen auszuüben, wenn sie dies vor der erstmaligen Erbringung der Leistung gegenüber der Architektenkammer Sachsen anzeigen. Es gelten Berufspflichten.
DETAILS:
- Anzeige bei der Architektenkammer Sachsen (Dienstleistungsfreiheit)
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
- Eintragung in die sächsische Architekten- oder Stadtplanerliste
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Führung der Berufsbezeichnung im Namen einer Gesellschaft
Das Recht die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Garten- oder Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner im Namen einer Gesellschaft zu führen, setzt in der Regel die Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Sachsen voraus. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. Es gelten Berufspflichten.
Gesellschaften, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, können nicht in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen werden. Diese Gesellschaften haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder eine ähnliche Berufsbezeichnung im Namen der Gesellschaft zu führen.
Die erstmalige Erbringung von Leistungen im Freistaat Sachsen ist zuvor der Architektenkammer Sachsen anzuzeigen. Es gelten Berufspflichten.
DETAILS:
- Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Sachsen
- Anzeige auswärtiger Gesellschaften bei der Architektenkammer Sachsen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. Stand: 20.11.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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