Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen
Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Inkasso, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen nach ausländischem Recht
TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
HINWEIS: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Die geschäftsmäßige Erbringung von Rechtsdienstleistungen bedarf einer Erlaubnis. Diese beschränkt sich auf einzelne Fachgebiete:
- Inkassodienstleistungen
- Rentenberatung
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
Sie müssen die
- persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
- die theoretischen und praktische Sachkunde und
- eine Berufshaftpflichtversicherung
nachweisen.
DETAILS:
- Erlaubnis für Rechtsdienstleistungen (Inkasso und Rechtsdienstleistungen nach ausländischem Recht)
- Erlaubnis für Rechtsdienstleistungen (Rentenberatung) beantragen
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. Stand: 20.01.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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