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3. Welche Leistungen trägt die Pflegeversicherung?

Welche Leistungen Pflegebedürftige von den Pflegekassen (oder privaten Versicherungsunternehmen) erwarten können, ist gesetzlich festgelegt. Grob kann zwischen den Leistungen bei häuslicher und stationärer Pflege unterschieden werden.

Sowohl bei der häuslichen als auch bei der stationären Pflege richtet sich die Höhe der Leistungen nach der festgestellten Pflegestufe.


HINWEIS: Seit 1. Januar 2013 haben auch Menschen mit Demenz, welche die Vorgaben für eine Pflegestufe nicht erfüllen, weil sie körperlich noch fit sind, Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der "Pflegestufe 0".

  • Voraussetzung ist die Feststellung einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
  • Dies wird im Rahmen einer Übergangsregelung gewährt (bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Leistungsgewährung aufgrund eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes regelt).
  • Gleichzeitig werden die Leistungsbeträge für Pflegebedürftige der Pflegestufe I und II mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhöht.

Häusliche Pflege

Wenn sich die Betroffenen in häuslicher Pflege befinden, können Sach- und Geldleistungen, nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt, in Anspruch genommen werden. Die Sachleistungen und Pflegegeld können aber auch miteinander kombiniert werden. Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen führt aber nicht dazu, dass beide Budgets in voller Höhe ausgeschöpft werden können. Nähere Auskünfte zur Berechnung geben die Pflegekassen.

Monatliche Sachleistungen

Die monatlichen Sachleistungen zur Pflege umfassen folgenden Gesamtwert:

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig):
    bis zu EUR 450
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig):
    bis zu EUR 1.100
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig):
    bis zu EUR 1.550
  • in besonderen Härtefällen:
    bis zu EUR 1.918

Wichtig ist zu wissen, dass die Pflegesachleistungen als häusliche Pflegehilfe nur von geeigneten Pflegekräften (nicht durch Laienpflegekräfte) erbracht werden können.

Monatliches Pflegegeld

Das monatliche Pflegegeld, das anstelle der Sachleistungen gezahlt werden kann, beträgt:

  • Pflegestufe I: EUR 235
  • Pflegestufe II: EUR 440
  • Pflegestufe III: EUR 700

HINWEIS: In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.


Häusliche Pflegekräfte werden in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Unter Umständen werden für sie auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.


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MEHR ZUM THEMA:

Stationäre Pflege

Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für

  • pflegebedingte Aufwendungen,
  • Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und
  • soziale Betreuung im Heim.

Diese monatliche Pauschalbeträge sind nach Pflegestufen gestaffelt:

  • Pflegestufe I: bis zu EUR 1.023
  • Pflegestufe II: bis zu EUR 1.279
  • Pflegestufe III: bis zu EUR 1.550
  • in Härtefällen: bis zu EUR 1.918

Bei der stationären Pflege werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht von der Pflegeversicherung übernommen.


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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 02.05.2013

 
 

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