2. Den Kindern gerecht: Kindschaftsrecht
Mit Kindschaftsrecht sind alle Regelungen gemeint, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören neben Abstammung und Name die elterliche Sorge, Umgang und Unterhalt.
Bei einer Adoption übernehmen die Adoptiveltern die Rolle der leiblichen Eltern. Der besonderen Situation von Adoptivkindern widmet sich das Kapitel "Kinder suchen Eltern".
Wenn ein Streit um Kindschaftssachen unlösbar scheint, ist dies ein Fall für den Richter. Wenn Sie mehr wissen wollen über dessen Aufgaben und Verfahren, dann blättern Sie weiter zum Kapitel Familiengericht.
TIPP: Die kostenlose Broschüre "Das Kindschaftsrecht" gibt Antworten selbst auf verzwickte Fragen zu Abstammung, Unterhalt, Umgang und Sorge:
- Kindschaftsrecht
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz
Rechtsgrundlage
Materielles Familienrecht:
- §§ 1297 bis 1921 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); insbesondere
§§ 1589 ff.
Gerichtliche Verfahren:
- §§ 111 ff., 269 f. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Familien- und Lebenspartnerschaftssachen
- §§ 271 ff. FamFG – Betreuungs- und Unterbringungssachen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa. Stand: 30.01.2012
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