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3. Ende eines Vereins

Obwohl Vereine aufgrund ihrer körperschaftlichen Verfassung von ihren Mitgliedern unabhängig sind und daher auch beim Wechsel aller Mitglieder bestehen bleiben, kann und muss ein Verein nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen.


Falls ein Verein beziehungsweise seine Mitglieder sich nicht mehr in der Lage sehen, den Zweck des Vereins zu verwirklichen (zum Beispiel bei Mitgliederschwund), kann die Vereinstätigkeit durch Auflösung oder durch Erlöschen des Vereins enden.

Kommt es zum Erlöschen eines Vereins, dann ist dieser rechtlich nicht mehr existent. Auf eine Vereinsauflösung folgt in der Regel erst ein Liquidationsverfahren, bevor der Verein erlischt.


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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa. Stand: 30.01.2012

 
 

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