Erlaubnis für ein Reisegewerbe (Reisegewerbekarte) beantragen
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Hinweis:
Für dieses Verfahren existiert eine kommunale Ergänzung. Bitte wählen Sie zum Anzeigen einen Ort in der Box "Ortsauswahl".Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe betreiben Gewerbetreibende, die außerhalb ihrer Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben) ohne vorherige Bestellung
- Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen oder
- Waren oder bestimmte Leistungen anbieten oder
- Bestellungen auf Leistungen vertreiben oder
- selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller ausüben.
HINWEISE:
Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe in der Regel eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Gewerbetreibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.
Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
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Gewerberecht: Gewerbeanzeigen – Zulassungen/Erlaubnisse – Ausübung [PDF]
Merkblatt der IHK Chemnitz
Falls Sie als Gewerbetreibender von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aus vorübergehend selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen erbringen, benötigen Sie dafür keine Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung oder ähnliches.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständige Stelle
die am Wohnort zuständige Gewerbebehörde
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Verfahrensablauf
Sie müssen die Reisegewerbekarte persönlich beantragen.
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Der Link zum erforderlichen Formular (soweit in Amt24 online vorhanden) wird angezeigt, wenn Sie die "Ortsauswahl" in der rechten Randspalte betätigt haben. Alternativ erhalten Sie das Formular in Papierform auch bei der zuständigen Stelle.
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Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Liste "Formulare & Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte, nach Ortsauswahl
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Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)
- Die zuständige Stelle überprüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen sowie Ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.
- Bei positivem Ergebnis wird Ihnen, nachdem Sie die fälligen Gebühren bezahlt haben, eine Reisegewerbekarte ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (zusätzlich): Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
- wenn Sie mit Lebensmitteln handeln (zusätzlich): Gesundheitszeugnis
- wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen (zusätzlich): Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Ausweispapiere).
- Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.
DETAILS:
- Führungszeugnis beantragen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Abschrift aus dem Handelsregister
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Kosten
Rahmengebühr: EUR 40 bis 400
HINWEIS: Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand. Wird eine Reisegewerbekarte für eine kurze Dauer oder für bestimmte Tage erteilt, kann die Gebühr bis auf EUR 5 ermäßigt werden.
Rechtsgrundlage
- § 55 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) – Reisegewerbekarte
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Nr. 46 Gewerberecht
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2012