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Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf, Änderungsanzeige beim Gesundheitsamt


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem der nachfolgenden Heilberufe selbstständig tätig sind, müssen Sie Änderungen zu Ihrer Tätigkeit (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) und die Aufgabe Ihrer Praxis oder der selbsständigen Tätigkeit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

  • Arzt oder Ärztin
  • Zahnarzt oder Zahnärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder -therapeutin
  • Apotheker oder Apothekerin
  • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
  • Altenpfleger oder Altenpflegerin
  • Diätassistent oder Diätassistentin
  • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
  • Logopäde oder Logopädin
  • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Orthoptist oder Orthoptistin
  • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
  • Podologe oder Podologin
  • Rettungsassistent oder -assistentin
  • Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Medizinisch-technischer Radiologieassistent oder Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin
  • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

 

HINWEIS: Die Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie ebenfalls anzeigen.

Zuständige Stelle

das für den Ort der Niederlassung oder Praxis zuständige Gesundheitsamt



Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Kosten

Die Änderungsanzeige ist für Sie kostenlos.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 18.12.2012

 
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Ortsauswahl

Zuständige Dienststelle

Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in der Ortsauswahl eingeben.

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