1. Kopf
  2. Navigation
  3. Inhalt
  4. Marginalspalte Rechts
  5. Herausgeber
Inhalt

Tierausstellungsgenehmigung beantragen

Anzeige von Tierausstellungen nach § 4 Tollwutverordnung; Anzeige von Viehausstellungen nach § 4 Viehverkehrsverordnung


Allgemeine Informationen

Für die Veranstaltung von

  • Tierausstellungen,
  • Tierbörsen und
  • Tiermärkten

brauchen Sie eine, gegebenenfalls mehrere Genehmigungen. Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt bzw. angeboten werden sollen. In der Bescheinigung über die Genehmigung, die duch das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgestellt wird, werden je nach Tierart und der tierseuchenrechtlichen Situation die Ausstellungsbedingungen festgelegt.

Detaillierte Informationen zu Ihrem individuellen Anliegen erhalten Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner (für gewerbliche Anliegen) oder direkt beim örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie den Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Dies erfolgt entweder durch

  • einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder
  • einen formlosen Antrag.

Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
  • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
  • gegebenenfalls Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstalters
  • die Aussteller und die ausgestellten Tierarten
  • die Erlaubnis der Aussteller
  • eine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten

Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder den unter Umständen negativen Bescheid sowie den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post oder Fax zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen

  • den Antrag auf Tierausstellungserlaubnis,
  • eine Bescheinigung über den Seuchenstatus der Herkunftsländer und der Herkunftsbestände sowie
  • einen Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutzgesetz (wenn es sich bei dem ausgestellten Tier um ein Wirbeltier handelt).

Frist/Dauer

Sie müssen eine Frist von mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung einhalten.

Kosten

  • EUR 12 bis EUR 575

HINWEIS: Die Gebühren werden nicht bei der Antragsstellung erhoben, sondern bei der nachträglichen bzw. zusätzlichen Kontrolle der Ausstellung vor Ort.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2012

 
Suche nach Verfahren und Dienstleistungen

Marginalspalte

Ortsauswahl

Zuständige Dienststelle

Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in der Ortsauswahl eingeben.

Weitere Informationen in Lebenslagen

Kontakt zur Redaktion

Sie brauchen weitere Informationen?

Fragen Sie Amt24!