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Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren beantragen


Allgemeine Informationen

Möchten Sie

  • die Zucht, die Haltung oder den Handel von Wirbeltieren,
  • die Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs,
  • die Schaustellung von Tieren oder
  • die Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge

gewerblich betreiben, so benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren.


Diese wird ebenso benötigt, wenn Sie

  • Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zu halten und zur Schau stellen,
  • Hunde für Dritte zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten oder
  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen.

HINWEIS: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Voraussetzungen

Für den Antrag brauchen Sie

  • eine berufliche Qualifikation oder
  • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
  • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen

  • den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
  • das Führungszeugnis sowie
  • eine beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG.

HINWEIS: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen. Dieses kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.

Frist/Dauer

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Erlaubnis kann bis zu drei Monate betragen.

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf mindestens EUR 25.


HINWEIS: Für Ihren Antrag fallen für jede angefangene Viertelstunde der Bearbeitung Kosten von EUR 14,40 an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2012

 
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Ortsauswahl

Zuständige Dienststelle

Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in der Ortsauswahl eingeben.

Weitere Informationen in Lebenslagen

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