Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren beantragen
Allgemeine Informationen
Möchten Sie
- die Zucht, die Haltung oder den Handel von Wirbeltieren,
- die Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs,
- die Schaustellung von Tieren oder
- die Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
gewerblich betreiben, so benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren.
Diese wird ebenso benötigt, wenn Sie
- Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zu halten und zur Schau stellen,
- Hunde für Dritte zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten oder
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen.
HINWEIS: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständige Stelle
das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
Für den Antrag brauchen Sie
- eine berufliche Qualifikation oder
- Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen
- den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- das Führungszeugnis sowie
- eine beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG.
HINWEIS: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen. Dieses kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.
Frist/Dauer
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Erlaubnis kann bis zu drei Monate betragen.
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf mindestens EUR 25.
HINWEIS: Für Ihren Antrag fallen für jede angefangene Viertelstunde der Bearbeitung Kosten von EUR 14,40 an.
Rechtsgrundlage
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) – Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
- §§ 1, 2 Absatz 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften (SächsAGTierSchG) – Zuständigkeit der Behörde
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2012