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Eintragung in der Handwerksrolle löschen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben möchten, muss eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eine Eintragung ist auch ohne gewerbliche Niederlassung notwendig.

Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.

In die Handwerksrolle können sowohl natürliche und juristische Personen als auch Personengesellschaften eingetragen werden.


HINWEIS: Die sächsischen Handwerkskammern (HWK) bieten auf ihren Internetseiten umfassende Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle.


Wenn Sie Ihre Eintragung in der Handwerksrolle löschen wollen, müssen sie einen Antrag bei Ihrer Handwerkskammer stellen.

Den Antrag auf Löschung der Eintragung in der Handwerksrolle stellen Sie bitte persönlich oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK).


FORMULAR(E):

  • "Formulare/Online-Dienste"
    (Liste oben rechts in der Randspalte)


HINWEIS: Die Eintragung in der Handwerksrolle kann auch von Amts wegen gelöscht werden, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

die für Ihren Handwerksbetrieb zuständige Handwerkskammer des Freistaates Sachsen

Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Voraussetzungen

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr erfüllen, ist Ihre Eintragung in der Handwerksrolle auf Antrag oder von Amts wegen zu löschen. Mit der vollzogenen Löschung erlischt Ihre Berechtigung, das betreffende Handwerk auszuüben.

Bitte beachten Sie, dass eine bloße Abmeldung beim Gewerbeamt nicht automatisch zur Löschung Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle führt.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung des zuständigen Gewerbeamtes
  • Antrag auf Löschung einer Eintragung aus der Handwerksrolle
  • Handwerkskarte oder Gewerbekarte

Frist/Dauer

Bitte beachten Sie alle Hinweise, denn diese bieten Ihnen Gewähr dafür, dass Ihre Löschung aus der Handwerksrolle rasch und reibungslos abgewickelt werden kann.

Kosten

Für die Löschung Ihrer Eintragung aus der Handwerksrolle entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Handwerkskammern. 20.12.2012

 
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Zuständige Dienststelle

Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in der Ortsauswahl eingeben.

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