Anmeldung an der Mittelschule
Allgemeine Informationen
Alle Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten in der 4. Klasse eine Bildungsempfehlung, im Schuljahr 2012/2013 am 1. März 2013. In dieser wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Mittelschule oder an einem Gymnasium empfohlen.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Wechsel an weiterführende Schularten
Sächsischer Bildungsserver
Darüber hinaus ist der Wechsel an die Mittelschule von einem Gymnasium, einer Förderschule oder von einer anderen Mittelschule aus möglich.
Zuständige Stelle
Anmeldung:
bei einer Mittelschule Ihrer Wahl
-
Mittelschulen im Umkreis
Sächsische Schuldatenbank -
Amt24-Behördenwegweiser
(Geben Sie dort unter "Suche nach Behörde" ein Stichwort – z. B. "Mittelschule" oder "Max-Muster-Schule" – und einen Ortsnamen ein.)
Eine Zuordnung über die "Ortsauswahl" von Amt24 (rechte Randspalte) ist zu diesem Verfahren nicht möglich.
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
Wechsel von der Grundschule an die Mittelschule:
Alle Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungsempfehlung für die Mittelschule oder das Gymnasium können die Mittelschule besuchen.
Wechsel vom Gymnasium an die Mittelschule:
Ein Wechsel von der Mittelschule auf das Gymnasium ist nach Klasse 5 und 6, aber auch nach Klasse 7, 8 oder 9 möglich. Voraussetzungen sind ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern.
Sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt, ist nach dem Realschulabschluss ein Übergang in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums möglich. Die Schüler können dann die allgemeine Hochschulreife erwerben und anschließend studieren.
Wechsel von der Förderschule an die Mittelschule:
DETAILS:
- Wechsel von der Förderschule in eine andere allgemeinbildende Schule
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Verfahrensablauf
Die Eltern melden Ihre Kinder an der Mittelschule an. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der Schule, an die gewechselt wird.
HINWEIS: Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Vor dem Anmeldetermin laden Mittelschulen oder Grundschulen zu Informationsveranstaltungen ein, in denen die Abschlüsse der Mittelschule, die auf diese Abschlüsse bezogene Differenzierung, der Wahlpflichtbereich sowie die weiterführenden Bildungsmöglichkeiten vorgestellt werden.
Auch Kinder, die eine Bildungsempfehlung für die Mittelschule erhalten haben, aber eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, müssen zunächst an der Mittelschule angemeldet werden. Teilen diese Absicht der Schulleitung aber bitte bei der Anmeldung mit.
DETAILS:
- Eignungsprüfung für das Gymnasium
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich aber besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.
Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- das zuletzt erstellte Zeugnis der zuvor besuchten Schule
- Geburtsurkunde
- Bildungsempfehlung
Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:
- Name und Vorname der Eltern und des Schülers
- Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers
- Geschlecht des Schülers
- Anschrift der Eltern und des Schülers
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Religionszugehörigkeit des Schülers
- Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
- Art und Grad einer Behinderung, durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
Frist/Dauer
Kinder, die von der Grundschule an die Mittelschule wechseln, müssen für das Schuljahr 2013/2014 bis zum 8. März 2013 angemeldet werden. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Mittelschule sollen Sie am 7. Juni 2013 erhalten.
Einen Wechsel vom Gymnasium zur Mittelschule müssen Sie sofort nachdem die Halbjahresinformation oder das Zeugnis ausgegeben wurde, beim Schulleiter der Mittelschule beantragen.
Kosten
Die Anmeldung und der Besuch einer öffentlichen Mittelschule sind für Sie kostenfrei. Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.
Sonstiges
Wenn Sie nicht sicher sind, welches der richtige Schultyp für Ihr Kind ist oder wenn Sie Fragen zu den Bildungsschwerpunkten von Mittelschule und Gymnasium und zur weiteren schulischen Bildung Ihres Kindes haben, können Sie eine Schullaufbahnberatung in Anspruch nehmen. Die Lehrer und Beratungslehrer an Grundschule, Mittelschule und Gymnasium stehen Ihnen dafür gern zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- § 5 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen, SOMIA) – Anmeldung
- § 6 SOMIA – Aufnahme von Schülern
- § 7 SOMIA – Bildungsberatung
- § 8 SOMIA – Schulwechsel an eine andere Mittelschule
- § 10 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung, SOGYA) – Schulwechsel an die Mittelschule
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Stand: 01.08.2012