Adresse im Personalausweis ändern lassen
Allgemeine Informationen
Auf der Rückseite des Personalausweises steht auch Ihre Anschrift. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, muss die Adresse Ihrer Hauptwohnung eingetragen sein.
Wenn Sie umziehen und sich dabei Ihr Hauptwohnsitz ändert, müssen Sie die Anschrift im Personalausweis unverzüglich aktualisieren lassen.
Zuständige Stelle
- bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde:
- die Stadt-/ Gemeindeverwaltung oder
- der Verwaltungsverband oder
- die erfüllende Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, welche die Aufgabe der Personalausweisbehörde erfüllt
- bei einem Umzug in eine andere Gemeinde:
- die neue Stadt-/ Gemeindeverwaltung oder
- der neue Verwaltungsverband oder
- die erfüllende Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, welche die Aufgabe der Personalausweisbehörde erfüllt
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.
In der Regel können Sie die Adressänderung in Ihrem Personalausweis gleich zusammen mit der An- beziehungsweise Ummeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Personalausweisbehörde ist.
DETAILS:
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Aktualisierung Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich stellen. Sie können die Adressänderung auch durch einen Vertreter vornehmen lassen. Der Vertreter muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Der zu ändernde Personalausweis muss mitgebracht werden.
Die neue Adresse wird mit einem Aufkleber direkt und sichtbar auf dem Personalausweis sowie auf dem Chip des Personalausweises geändert.
Für die Änderung Ihrer Adresse auf dem Chip wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt. Nach Eingabe der 6-stelligen Zugangsnummer, die auf der Vorderseite Ihres Ausweises aufgedruckt ist, wird die Adressänderung auf dem Chip vorgenommen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung beziehungsweise Anmeldung erfolgt: eine aktuelle Meldebestätigung
Frist/Dauer
Die Änderung der Adresse im Personalausweis müssen Sie unverzüglich nach dem Wechsel Ihres Wohnsitzes veranlassen.
Die Änderung wird im Ausweis in der Regel sofort durchgeführt, so dass Sie gleich darauf warten können.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Rechtsgrundlage
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Ausweispflicht
- § 8 PAuswG – Zuständigkeit
- § 27 PAuswG – Pflichten des Ausweisinhabers
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
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- www.sachsen.de
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Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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