Wohnort im Reisepass ändern lassen
Allgemeine Informationen
Anders als im Personalausweis steht im Reisepass nicht die komplette Wohnanschrift, sondern nur Ihr Wohnort.
Wenn Sie in eine andere Gemeinde umgezogen sind, müssen Sie den Wohnort im Reisepass unverzüglich ändern lassen.
TIPP: Es empfiehlt sich, den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
Zuständige Stelle
- die neue Stadt-/Gemeindeverwaltung oder
- der neue Verwaltungsverband oder
- die erfüllende Gemeinde einer neuen Verwaltungsgemeinschaft, welche die Aufgabe der Passbehörde erfüllt
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.
In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
DETAILS:
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug in eine andere Gemeinde)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Verfahrensablauf
Sie müssen die Wohnortänderung im Reisepass persönlich beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Frist/Dauer
Sie müssen den Reisepass unverzüglich nach dem Umzug ändern lassen.
Die Änderung wird dann sofort im Reisepass vorgenommen, so dass Sie gleich darauf warten können.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 5 PaßG – Gültigkeitsdauer
- § 15 PaßG – Pflichten des Inhabers
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
Wir bemühen uns intensiv, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen (Hyperlinks), auf die diese Website direkt oder indirekt verweisen. Der Freistaat Sachsen hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf Inhalte der verlinkten Seiten.
Wir sind für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich.