Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
Allgemeine Informationen
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das siebente Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.
Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von EUR 500.
Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.
Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
Zuständige Stelle
die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
HINWEIS: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft müssen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Das Antragsformular erhalten Sie dort oder online auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes:
FORMULAR:
-
Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Bundesverwaltungsamt
Erforderliche Unterlagen
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der Kinder
Frist/Dauer
Sie können den Antrag bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes stellen.
Kosten
Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 01.01.2013
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
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Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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