Wunschkennzeichen
Hinweis:
Für dieses Verfahren existiert eine kommunale Ergänzung. Bitte wählen Sie zum Anzeigen einen Ort in der Box "Ortsauswahl".Allgemeine Informationen
Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben.
Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht. Kennzeichen mit nur einer Ziffer sind Krafträdern und anderen Fahrzeugen vorbehalten, denen ein längeres Kennzeichen nicht zugeteilt werden kann.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde – wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter
- in Chemnitz, Dresden oder Leipzig wohnt: bei der Stadtverwaltung
- in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnt: beim Landratsamt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises entscheidend. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Verfahrensablauf
Die Vergabe eines Wunschkennzeichens kann im Rahmen der Zulassungs- und Umschreibungsverfahren bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen – sofern in diesen Verfahren die Zuteilung eines Kennzeichens vorgesehen ist.
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Amt24-Verfahrensbeschreibung
Bei den meisten Zulassungsbehörden kann das Wunschkennzeichen vorab reserviert werden. Die Reservierung kann je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Beachten Sie die möglicherweise unterschiedliche Reservierungsdauer!
FORMULAR / ONLINE-DIENST:
- Reservierung eines Wunschkennzeichens
Liste "Formulare/Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte, Anzeige erfolgt erst nach Bedienung der Ortsauswahl
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens:
EUR 10,20 - für eine Vorabreservierung: zusätzlich
EUR 2,60
Rechtsgrundlage
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- § 9 Absatz 1 FZV – Oldtimerkennzeichen
- § 9 Absatz 3 FZV – Saisonkennzeichen
- Anlage 2 FZV – Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
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Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
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Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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