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Wunschkennzeichen


Allgemeine Informationen

Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben.

Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht. Kennzeichen mit nur einer Ziffer sind Krafträdern und anderen Fahrzeugen vorbehalten, denen ein längeres Kennzeichen nicht zugeteilt werden kann.

Zuständige Stelle

Kfz-Zulassungsbehörde – wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter

  • in Chemnitz, Dresden oder Leipzig wohnt: bei der Stadtverwaltung
  • in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnt: beim Landratsamt

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises entscheidend. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.



Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Verfahrensablauf

Die Vergabe eines Wunschkennzeichens kann im Rahmen der Zulassungs- und Umschreibungsverfahren bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen – sofern in diesen Verfahren die Zuteilung eines Kennzeichens vorgesehen ist.


MEHR ZU DIESEM THEMA:


Bei den meisten Zulassungsbehörden kann das Wunschkennzeichen vorab reserviert werden. Die Reservierung kann je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Beachten Sie die möglicherweise unterschiedliche Reservierungsdauer!


FORMULAR / ONLINE-DIENST:

  • Reservierung eines Wunschkennzeichens
    Liste "Formulare/Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte, Anzeige erfolgt erst nach Bedienung der Ortsauswahl

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
  • für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2012

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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