1. Kopf
  2. Navigation
  3. Inhalt
  4. Marginalspalte Rechts
  5. Herausgeber
sachsen.de Amt24
   
Inhalt

Gewerbe abmelden

(amtlich: "Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung / GewO")


Allgemeine Informationen

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.


Dasselbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde anmelden.


HINWEIS: Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.


DETAILS:


Zur Anzeige verpflichtet sind

Zuständige Stelle

Ihr Gewerbe können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner bei der Landesdirektion Leipzig abmelden.

DETAILS:

Registrierungsbehörde ist die am Ort der bisherigen Betriebsstätte zuständige Gewerbebehörde.



Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder persönlich ummelden. Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Abmeldung" (GewA 3) liegt bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können das Formular, je nach Angebot der Behörde, auch im Internet abrufen:


FORMULAR:

Persönliche Abmeldung

Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie damit und mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie die fälligen Gebühren gleich bezahlen, erhalten Sie sofort eine Abmeldebescheinigung ausgehändigt.


HINWEIS: Sie können Ihre Abmeldung auch formlos persönlich vornehmen. In diesem Fall wird das Formular mit den von Ihnen angegebenen Daten vorausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift übergeben.

Schriftliche Abmeldung

Füllen Sie das Formular aus und senden Sie diesen unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Abmeldebescheinigung und den Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen auf dem Postweg. Gegebenenfalls erhalten Sie erst den Gebührenbescheid und müssen einen Zahlungsnachweis vorlegen, bevor Ihnen die Abmeldebescheinigung ausgestellt wird.


HINWEIS: Sie können Ihre Abmeldung auch formlos schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) vornehmen. In diesem Fall erhalten Sie das Formular vorausgefüllt auf dem Postweg zur Unterschrift zugeschickt.

Weitermeldung an andere Behörden

Die zuständige Stelle leitet Ihre Abmeldebescheinigung an folgende Stellen weiter:


Daneben können, je nach Gewerbe, noch weitere Stellen von der Ummeldung informiert werden, beispielsweise:

Abmeldung von Amts wegen

Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und wurde dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet, kann die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen werden. Sie erhalten in diesem Fall die Abmeldebescheinigung und den Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

Frist/Dauer

Die Abmeldung des Gewerbes müssen Sie unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde vornehmen.

Kosten

Für die Empfangsbescheinigung im Zusammenhang mit der Gewerbeabmeldung fällt eine Rahmengebühr von EUR 10 bis EUR 50 an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Stand: 16.12.2009

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

Wir bemühen uns intensiv, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen (Hyperlinks), auf die diese Website direkt oder indirekt verweisen. Der Freistaat Sachsen hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf Inhalte der verlinkten Seiten.

Wir sind für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich.

 
 
 

Ihr Anliegen

Oder wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:



zurück zum Seitenanfang

Marginalspalte

Zuständige Dienststelle

Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in der Ortsauswahl eingeben.

Ortsauswahl

:
ganz Sachsen

Bitte PLZ oder Ort eingeben:

Karte von Sachsen

Mein Amt24

Benutzerkennung:

Passwort: