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Änderung oder Verlängerung einer Sondernutzungserlaubnis für Handel und Gastronomie beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Für den Bereich Gastronomie ist dies üblicherweise der Fall, wenn die Bestuhlung auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte aufgestellt wird. Im Bereich des Handels gilt dies für eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf eine öffentliche Fläche.

Wurde Ihnen bereits eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, wird diese von Amts wegen automatisch verlängert. Soll die bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis geändert beziehungsweise erweitert werden, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Zuständige Stelle

das am Ort der Betriebsstätte zuständige Ordnungsamt



Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Verfahrensablauf

Eine Änderung oder Erweiterung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort werden die dem Antrag beigefügten Unterlagen überprüft. Gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden zur Stellungnahme aufgefordert. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag.

Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die geänderte Sondernutzungserlaubnis erteilt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


HINWEIS: Gegebenenfalls müssen Sie bereits während des Verfahrens einen Kostenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Kostenbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2012

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

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Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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