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Inhalt

Anmeldung für die Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre)

(Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe)


Allgemeine Informationen

Sie suchen den passenden Krippenplatz für ihr Kind? Dann sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die nahe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertagesstätten aller Träger. Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Zuständige Stelle

  • Kommunale Kindertagesstätten: direkt bei der Leitung der Einrichtung, bei der Gemeinde oder beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in der Regel: Jugendamt)
  • Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber: in der Regel direkt bei den Leitungen


Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Voraussetzungen

  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe "Frist/Dauer")
  • physische und psychische Gesundheit
  • in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz den Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht

Verfahrensablauf

Kommunale Einrichtungen

  • Suchen Sie sich als erstes eine passende Kinderkrippe aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus und oft auch schon online eine kostenlose Übersicht über die Einrichtungen aller Träger.
  • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
  • In größeren Städten können Sie ihre Kinder für mehrere Kinderkrippen vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden.
  • Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
  • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
  • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und er regelt die tägliche Betreuungszeit.

HINWEIS: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber

Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten bitte direkt beim freien Träger oder dem Betreiber der Kinderkrippe.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliches Attest und Impfnachweise
  • gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

Frist/Dauer

  • die Anmeldung soll spätestens sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger) erfolgen. Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich
  • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)

Kosten

Elternbeitrag in Sachsen: mindestens 20, höchstens 23 Prozent der Betriebskosten. Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Stand: 03.04.2012

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

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Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

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Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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