Anmeldung für einen Hortplatz (Grundschulalter)
Anmeldung für einen Betreuungsplatz im Hort)
Allgemeine Informationen
Für Kinder im Grundschulalter haben sächsischen Städte und Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Hortplätzen zu schaffen. Wenn Sie auch Ihr Kind außerhalb der Unterrichtszeiten in einem Hort betreuen lassen wollen, können Sie dies direkt in der Einrichtung beantragen. Viele Grundschulen haben einen Schulhort im Haus, aber auch eine Reihe von Kindergärten und Krippen (Kindertageseinrichtungen) bieten eine Hortbetreuung an. Den Hortplatz beantragen Sie formlos direkt im Hort oder in der Kindertageseinrichtung.
Zuständige Stelle
- Leitung des Hortes oder der Kindertageseinrichtung mit Hortbetreuung
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
- physische und psychische Gesundheit
Verfahrensablauf
kommunale Einrichtungen
- Suchen Sie sich einen passenden Hort oder eine Kindereinrichtung, die Hortbetreuung anbietet, aus. In größeren Städte und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus eine kostenlose Übersicht.
- Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
- Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
- Die Leitung der betreuenden Einrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
- Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.
HINWEIS: Ging Ihre Tochter oder Ihr Sohn schon als Kindergartenkind in die Einrichtung, müssen Sie kein ärztliches Attest vorlegen.
Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber
Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten bitte direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Hortes.
Erforderliche Unterlagen
- ärztliches Attest
- Impfnachweise
Frist/Dauer
Ihr Kind muss vor der Einschulung im Hort angemeldet werden. Der Betreuungsvertrag endet automatisch, sobald Ihr Kind die vierte Klasse abgeschlossen hat (sechste Klasse im Hort an der Förderschule).
Kosten
Elternbeitrag in Sachsen: mindestens 20, höchstens 30 Prozent der Betriebskosten. Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Stand: 03.04.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
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