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Bestellung eines Praxistreuhänders für Steuerberater / Steuerberaterinnen

nach § 71 Steuerberatungsgesetz (StBerG)


Allgemeine Informationen

Es ist möglich, die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen zu lassen, die zu dem Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Hierfür können Sie einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten durch die zuständige Steuerberaterkammer zum Treuhänder bestellen lassen.

Der Treuhänder kann für maximal drei Jahre bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern.


HINWEIS: Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag (Original)

Kosten

Kosten des Verfahrens: EUR 155

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 20.12.2012

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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