Anzeige der Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft
Einreichung der Gesellschafterliste nach § 50 DVStB
Allgemeine Informationen
Als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder vertretungsberechtigte Gesellschafterin einer Steuerberatergesellschaft müssen Sie der Steuerberaterkammer jeweils zu Jahresanfang alle Gesellschafter melden. Die Anzeige erfolgt in Form einer Liste oder als Erklärung, dass es seit der letzten Meldung zu keiner Änderung kam.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständige Stelle
die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Verfahrensablauf
Senden Sie der Steuerberaterkammer eine von Ihnen unterschriebene Liste mit Angaben zu allen Gesellschaftern. Aus dem Verzeichnis sollten hervorgehen:
- Name, Vorname
- Beruf
- Wohnort
- Berufliche Niederlassung der Gesellschafter
- die jeweiligen Aktien, Stimmeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse
HINWEIS: Haben sich keine Veränderungen ergeben, genügt es, wenn Sie dies der Steuerberaterkammer entsprechend schriftlich erklären.
Erforderliche Unterlagen
- Gesellschafterliste der Steuerberatungsgesellschaft (Original)oder
- schriftliche Erklärung, dass seit der letzen Meldung keine Änderungen erfolgt sind
Frist/Dauer
Die Angaben zu den Gesellschaftern muss der Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Jahres vorliegen.
Rechtsgrundlage
- § 50 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) – Anzeigepflichten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 20.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
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+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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