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Anzeige der Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft

Einreichung der Gesellschafterliste nach § 50 DVStB


Allgemeine Informationen

Als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder vertretungsberechtigte Gesellschafterin einer Steuerberatergesellschaft müssen Sie der Steuerberaterkammer jeweils zu Jahresanfang alle Gesellschafter melden. Die Anzeige erfolgt in Form einer Liste oder als Erklärung, dass es seit der letzten Meldung zu keiner Änderung kam.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Verfahrensablauf

Senden Sie der Steuerberaterkammer eine von Ihnen unterschriebene Liste mit Angaben zu allen Gesellschaftern. Aus dem Verzeichnis sollten hervorgehen:

  • Name, Vorname
  • Beruf
  • Wohnort
  • Berufliche Niederlassung der Gesellschafter
  • die jeweiligen Aktien, Stimmeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse

HINWEIS: Haben sich keine Veränderungen ergeben, genügt es, wenn Sie dies der Steuerberaterkammer entsprechend schriftlich erklären.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschafterliste der Steuerberatungsgesellschaft (Original)oder
  • schriftliche Erklärung, dass seit der letzen Meldung keine Änderungen erfolgt sind

Frist/Dauer

Die Angaben zu den Gesellschaftern muss der Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Jahres vorliegen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 20.12.2012

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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