Änderungsanzeige durch Steuerberatungsgesellschaften
Änderungsanzeige nach § 49 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Allgemeine Informationen
Kommt es in Ihrer Steuerberatungsgesellschaft zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder der / des Vertretungsberechtigten, müssen Sie dies der zuständigen Steuerberaterkammer anzeigen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständige Stelle
die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Verfahrensablauf
- Teilen Sie der Steuerberaterkammer die Änderungen schriftlich mit.
- Legen Sie Ihrer Änderungsanzeige eine (beglaubigte) Kopie der jeweiligen Urkunde sowie eine Abschrift aus dem Handels- oder dem Partnerschaftsregister bei.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Urkunde über die Änderung des Gesellschaftsvertrages / der Satzung oder in der Person des Vertretungsberechtigten (falls noch nicht im Register eingetragen: beglaubigte Kopie)
- Abschrift aus dem Handelsregister / Partnerschaftsregister
DETAILS:
- Abschrift aus dem Handelsregister
- Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Frist/Dauer
Die Änderungsanzeige muss der Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats vorliegen.
Rechtsgrundlage
- § 49 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StberG) – Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 20.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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