Anzeige von Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung bei der Steuerberaterkammer
Anzeige von Veränderungen nach § 56 DVStB
Allgemeine Informationen
Sollten sich bei Ihnen Änderungen in der Berufshaftpflicht ergeben, müssen Sie diese unverzüglich bei der Steuerberaterkammer melden.
Darunter zählen
- Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages
- Jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den Versicherungsschutz nach der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) beeinträchtigt
- Der Wechsel des Versicherers
- Der Beginn und die Beendigung der Versicherungspflicht infolge einer Änderung der Form der beruflichen Tätigkeit
- Der Widerruf einer vorläufigen Deckungszusage
HINWEIS: Der Versicherer ist befugt der zuständigen Steuerberaterkammer jegliche Änderung mitzuteilen. Die zuständige Steuerberaterkammer ist zusätzlich berechtigt entsprechende Auskünfte bei dem Versicherer einzuholen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständige Stelle
die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Erforderliche Unterlagen
formlose Mitteilung (Original)
Rechtsgrundlage
- § 56 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) – Anzeige von Veränderungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 20.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
-
Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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