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Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen

nach § 25 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Allgemeine Informationen

Sie möchten Ihren rosa oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen? Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? In diesen Fällen benötigt die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle in der Regel eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.


HINWEIS: Die Abschrift ist nur dann nötig, wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.


BEISPIEL: Ihr alter Führerschein wurde in Dresden ausgestellt und kommt abhanden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Dresden nicht mehr für Sie zuständig. Damit die für Sie zuständige Behörde in Leipzig Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen kann, benötigt die Behörde in den meisten Fällen eine Karteikartenabschrift. Diese Abschrift müssen Sie bei der Dresdner Behörde beantragen, da Ihr letzter Führerschein dort ausgestellt wurde.

Zuständige Stelle

die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat:

  • wenn Ihre Fahrerlaubnis in Chemnitz, Dresden oder Leipzig ausgestellt wurde: bei der Stadtverwaltung
  • wenn Ihre Fahrerlaubnis in einer anderen Stadt oder Gemeinde ausgestellt wurde: beim Landratsamt


Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Verfahrensablauf

Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Stelle und bitten um eine Karteikartenabschrift. Sobald der zuständigen Stelle alle nötigen Informationen vorliegen, sendet sie die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.

Erforderliche Unterlagen

nur bei schriftlichem Antrag erforderlich:

  • formloser Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift, enthält:
    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Telefonnummer für Rückfragen
    • Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis
    • Adresse der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben

Falls nötig, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.

Kosten

Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist für Sie kostenfrei.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.01.2013

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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