1. Kopf
  2. Navigation
  3. Inhalt
  4. Marginalspalte Rechts
  5. Herausgeber
Inhalt

Notfall-Fax bei Hör- oder Sprechbehinderung versenden


Allgemeine Informationen

Ist es Ihnen wegen einer Behinderung nicht möglich, sich im Notfall mit der Sprache verständlich zu machen, können Sie per Telefax einen Notruf bei Polizei, Feuerwehr oder Notarzt auslösen. Ein Notruf-Faxvordruck steht im Internet zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine neutrale Vorlage für alle drei Notdienste, mit dem Sie einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen alle erforderlichen Daten übermitteln.


WEITERE INFORMATIONEN:

Zuständige Stelle



Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um einen Notfall mit Gefahr für Leib und Leben.
  • Der Notruf kann wegen einer Hör- oder Sprechbehinderung nicht per Telefon ausgelöst werden.

Verfahrensablauf


Zusätzlich können Sie auch die Dolmetscherzentrale für Gehörlose informieren lassen, die Sie bei der Kontaktaufnahme unterstützen kann.


TIPP! Haben Sie das Notruf-Fax immer ausgefüllt in der Nähe des Faxgerätes parat! Nur so können Sie es im Notfall auch abschicken. Hilfreich ist es, die zuständige Dienstellennummer im Faxgerät als Kurzwahl zu speichern.

Erforderliche Unterlagen


ACHTUNG! Das Notruf-Fax gilt nur für gehörlose und hörbehinderte Bürger im Freistaat Sachsen. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, benutzen Sie die dortigen Notruf-Faxe. Eine allgemeine Notfall-Telefax-Vorlage in Deutsch und anderen europäischen Sprachen hält der Deutsche Schwerhörigenbund im Internet zum Abruf bereit:

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2012

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

Wir bemühen uns intensiv, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen (Hyperlinks), auf die diese Website direkt oder indirekt verweisen. Der Freistaat Sachsen hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf Inhalte der verlinkten Seiten.

Wir sind für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich.

 
 
Suche nach Verfahren und Dienstleistungen

Marginalspalte

Ortsauswahl

Zuständige Dienststelle

Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in der Ortsauswahl eingeben.

Kontakt zur Redaktion

Sie brauchen weitere Informationen?

Fragen Sie Amt24!