Notfall-Fax bei Hör- oder Sprechbehinderung versenden
Allgemeine Informationen
Ist es Ihnen wegen einer Behinderung nicht möglich, sich im Notfall mit der Sprache verständlich zu machen, können Sie per Telefax einen Notruf bei Polizei, Feuerwehr oder Notarzt auslösen. Ein Notruf-Faxvordruck steht im Internet zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine neutrale Vorlage für alle drei Notdienste, mit dem Sie einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen alle erforderlichen Daten übermitteln.
WEITERE INFORMATIONEN:
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Notfall
Landesverband der Gehörlosen Sachsen e. V. -
Notruf-Fax für gehörlose und hörbehinderte Bürger Sachsens
Polizei Sachsen
Zuständige Stelle
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Notruf-Faxanschlüsse der Polizei Sachsen [PDF]
Polizei Sachsen -
Notruf-Faxnummern Rettungsdienste und Polizei in Sachsen
Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
- Es handelt sich um einen Notfall mit Gefahr für Leib und Leben.
- Der Notruf kann wegen einer Hör- oder Sprechbehinderung nicht per Telefon ausgelöst werden.
Verfahrensablauf
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Rufen Sie den Notfall-Faxvordruck aus dem Internet ab.
FORMULAR:-
Notruf-Fax eines gehörlosen/schwerhörigen Bürgers [PDF]
Polizei Sachsen
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Notruf-Fax eines gehörlosen/schwerhörigen Bürgers [PDF]
- Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen in die vorgegeben Felder ein.
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Entnehmen Sie der Übersicht die Fax-Nummer der für Ihren Wohnort zuständigen Dienststelle und übermitteln Sie das Notruf-Fax über diese Verbindung:
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Notruf-Faxanschlüsse der Polizei Sachsen [PDF]
Polizei Sachsen -
Notruf-Faxnummern Rettungsdienste und Polizei in Sachsen
Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
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Notruf-Faxanschlüsse der Polizei Sachsen [PDF]
- Die Dienststelle bestätigt Ihnen den Eingang per Fax und teilt Ihnen mit, wann der Notdienst voraussichtlich eintrifft.
Zusätzlich können Sie auch die Dolmetscherzentrale für Gehörlose informieren lassen, die Sie bei der Kontaktaufnahme unterstützen kann.
TIPP! Haben Sie das Notruf-Fax immer ausgefüllt in der Nähe des Faxgerätes parat! Nur so können Sie es im Notfall auch abschicken. Hilfreich ist es, die zuständige Dienstellennummer im Faxgerät als Kurzwahl zu speichern.
Erforderliche Unterlagen
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Notruf-Fax eines gehörlosen/schwerhörigen Bürgers [PDF]
Polizei Sachsen
ACHTUNG! Das Notruf-Fax gilt nur für gehörlose und hörbehinderte Bürger im Freistaat Sachsen. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, benutzen Sie die dortigen Notruf-Faxe. Eine allgemeine Notfall-Telefax-Vorlage in Deutsch und anderen europäischen Sprachen hält der Deutsche Schwerhörigenbund im Internet zum Abruf bereit:
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Internationale Notfall-Telefax-Vorlagen
Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
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Postanschrift:
01095 Dresden
- Telefon:
+49 (0)351-5 64 13 33 - info@sk.sachsen.de
- www.sachsen.de
HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)
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