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Internationale Geburtsurkunde, Anforderung beim Standesamt

Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 8. September 1976


Allgemeine Informationen

Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland? Einen solchen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister beantragen Sie persönlich, schriftlich oder per Fax beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

 

HINWEIS:

Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land beschaffen müssen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen deutschen Auslandvertretung. Lesen Sie dazu die Hinweise des Auswärtigen Amtes:

Zuständige Stelle

Standesamt des Geburtsortes



Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).


HINWEIS: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

TIPP: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

 

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszustellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    – Name, Vorname
    – Geburtsdatum und -ort
    – Name, Vorname der Eltern
    – wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

DETAILS:

Kosten

  • erstes Exemplar: EUR 10
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 5

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012

 

Impressum  (Freistaat Sachsen)

Sächsische Staatskanzlei

  • Postanschrift:
    01095 Dresden

HINWEIS: Für das Versenden von E-Mails an die Behörden des Freistaates gilt zur Zeit: Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Der Freistaat Sachsen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Johann-Adolf Cohausz (Regierungssprecher)

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