Einsicht in den Bebauungsplan
Allgemeine Informationen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt.
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet
Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen:
(1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte)
(2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor
Voraussetzungen
Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen.
Verfahrensablauf
Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo Sie den Bebauungsplan einsehen können.
Erforderliche Unterlagen
Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Frist/Dauer
Es gibt keine Fristen. Ein bestehender Bebauungsplan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.
Kosten
Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes ist möglich. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
- § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2012
Impressum (Freistaat Sachsen)
Sächsische Staatskanzlei
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