Vorläufiger Rechtsschutz (öffentliches Recht)
Ein Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten kann mitunter mehrere Jahre dauern. Besteht die Gefahr, dass Bürgern durch den Vollzug von Verwaltungsakten oder durch das Vorenthalten gewünschter Leistungen große Nachteile entstehen, können die Betroffenen um einstweiligen Rechtschutz nachsuchen.
Im öffentlichen Recht gibt es zwei Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes: Die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und die einstweilige Anordnung.
Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Wenn Sie Widerspruch oder Klage gegen einen belastenden Verwaltungsakt erhoben haben, dieser aber noch vor einer Entscheidung hierüber vollzogen werden kann, ist ein Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zulässig.
Einstweilige Anordnung
Eine einstweilige Anordnung können Sie beantragen, wenn Sie einen Verwaltungsakt oder ein Tun oder Unterlassen der Behörde wünschen, die Behörde Ihnen jedoch diese Handlung verweigert. Das Gericht kann mit einer einstweiligen Anordnung das Recht der Bürger vorläufig sichern oder eine vorläufige Regelung treffen.
Keine zugeordnete Leistungen vorhanden.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 06.11.2020