Altenpflegeausbildung, Zuschuss beantragen (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Ausbildung zum Altenpfleger nach der Richtlinie zur Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe), Nr. 04201
Für die Ausbildung an staatlich genehmigten oder anerkannten Berufsfachschulen für Altenpflege (Altenpflegeschulen) freier Träger im Freistaat Sachsen können Sie auf Antrag einen Zuschuss erhalten. [...]
Wer wird gefördert?
Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler an staatlich genehmigten oder anerkannten Berufsfachschulen für Altenpflege (Altenpflegeschulen) in freier Trägerschaft.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Ausbildung an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
bis zu EUR 85,00 pro Monat
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
angehende Pflegekräfte, gegebenenfalls deren gesetzliche Vertreter
Weitere Voraussetzungen
- wirksamer Schulvertrag mit einer staatlich genehmigten oder anerkannten Berufsfachschule für Altenpflege (Altenpflegeschule) in freier Trägerschaft
- Schulstandort im Freistaat Sachsen
- keine Finanzierung aus anderen öffentlichen Mitteln von Bund und Land oder von Dritten (z. B. durch die Ausbildungseinrichtung)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglich wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit dem erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 04.02.2020