Arbeitsgelegenheiten (AGH) vermitteln
Gewährung einer Leistung zur Eingliederung gemäß § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Eingliederungsleistung für ausgewählte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), bei der die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Tätigkeiten verrichten.
Die individuelle Zuweisungsdauer der eLb ist grundsätzlich auf insgesamt 24 Monate innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Seit dem 01.08.2016 kann die Teilnahme einmalig für 12 weitere Monate verlängert werden. Zwingend werden in jedem Fall die Fördervoraussetzungen erneut geprüft, eine automatische Verlängerung der Zuweisung ist ausgeschlossen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Jobcenter
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Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Leistungen zur Eingliederung
- § 31ff SGB II – Pflichtverletzungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 25.05.2020