Ausbildungsvergütung behinderter Menschen, Zuschüsse beantragen
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung behinderter Menschen nach § 73 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderung in Ausbildungsberufen können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht möglich wäre.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt bis zu 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr, bei schwerbehinderten Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent) bis zu 80 Prozent. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zur vollen Höhe der Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
Der Zuschuss kann für die gesamte Zeit der Ausbildung gezahlt werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Rehabilitationsträger, zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit
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- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Berufliche Rehabilitation
Bundesagentur für Arbeit - Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Sächsische Staatskanzlei
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen
Weitere Voraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages
- Auszubildender bzw. Auszubildende ist behindert oder schwerbehindert (Grad der Behinderung von mindestens 50)
- Aus- oder Weiterbildung ist ohne Förderung nicht erreichbar
- bei Übernahme nach Aus- oder Weiterbildung: Abschluss eines Arbeitsvertrages (versicherungspflichtige Beschäftigung)
Rechtsgrundlage
- § 50 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Leistungen an Arbeitgeber (für behinderte Menschen) in Verbindung mit
- § 73 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 26.05.2020