Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:
- Zufahrtsbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.
Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.01.2018