Berufliche Bildung, Weiterbildungsscheck individuell (ESF) (SAB), Zuschuss beantragen
Antrag auf einen "Weiterbildungsscheck individuell" nach Teil II/1 B der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01411
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) können Sie für Ihre berufliche Fort- und Weiterbildung einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent erhalten. Beantragen Sie den "Weiterbildungsscheck", wenn Sie einen Lehrgang besuchen möchten, um Ihre berufliche Kompetenz und Ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
Bezuschusst werden Vorhaben
- der individuell berufsbezogenen Bildung / Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen beziehungsweise Qualifikationen
- zur Steigerung der Beschäftigungschancen von Personen mit erhöhtem Förderbedarf an beruflicher (Weiter-) Bildung.
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Die Förderung ist individuell zugeschnitten sowohl auf Arbeitnehmer* und Beschäftigte als auch Auszubildende, Berufsfachschüler und geringfügig Beschäftigte sowie Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende und Berufsrückkehrende.
Konditionen
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe:
bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Die förderfähigen Kosten zuzüglich Prüfungs- und Anerkennungskosten müssen mindestens EUR 1.000,00 für Arbeitnehmer und Beschäftigte bzw. EUR 300,00 für Auszubildende, Berufsfachschüler und geringfügig Beschäftigte sowie Nichtleistungsempfänger betragen.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) (sab64005)
- ESF-Berufl-Bild_Infoblatt_Weiterbildungsscheck individuell (sab62092)
- ESF-Berufl-Bild_WBSi_Teilnahmebestätigung Bildungsdienstleister (sab61761)
- ESF-SMWA-Weiterbildung_WBS i_längerfristige Ergebnisindikatoren (sab61760)
- Informationsblatt Pauschalen (sab62082)
- WBS I - Änderungsmitteilung (sab60895)
- WBS I - Förderbaustein Arbeitnehmer
- WBS I - Förderbaustein Azubi, Umschüler, geringfügig Beschäftigte
- WBS I - Förderbaustein Nichtleistungsempfänger
- WBS - Informationsblatt zur Einholung von Angeboten (sab62047)
- WBS I - Nichtleistungsempfänger Negativerklärung (sab60796)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
–> Weiterbildungsscheck, individuell Online-Antrag
SAB-Förderportal
- Beratung vor Ort
- Weiterbildungsscheck, individuell
- Informationen zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Weiterbildungs-Angebote
Förderbausteine im Einzelnen:
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Beschäftigte
- Auszubildende und Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger
Die zu fördernden Personen müssen ihren Hauptwohnsitz, Auszubildende ihre Ausbildungsstätte und ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie den einzelnen Förderbausteinen zum Programm.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie vor Abschluss eines Weiterbildungsvertrages das Beratungsangebot der SAB.
Weiterbildungsangebote suchen
Falls Sie noch keine konkreten Vorstellungen zu Ihrem Bildungsziel haben, können Sie sich bei der IHK, Handwerkskammer oder der Agentur für Arbeit beraten lassen.
Beantragung
Suchen Sie sich eine Weiterbildung aus, holen Sie drei Angebote externer Bildungsanbieter ein. Die Förderung beantragen Sie online im SAB-Förderportal.
- Sie füllen Ihren Antrag online aus, ein elektronischer Assistent führt Sie durch das Verfahren
- Haben Sie die Eingabe abgeschlossen, sendet Ihnen die SAB zur Bestätigung eine E-Mail; diese enthält Ihren Antrag und fasst alle Angaben, die Sie getroffen haben, zusammen.
- Den Antrag drucken Sie bitte aus, unterzeichnen ihn und senden ihn per Post an die SAB.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird.
Fristen
- Antragstellung: derzeit nicht möglich
- Maßnahmebeginn: nach elektronischer Bestätigung durch die SAB (E-Mail)
- Verwendungsnachweis: innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 09.04.2021