ESF-Technologieförderung, Personalkostenzuschuss für Innovationsexperten beantragen (InnoExpert) (SAB)
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal nach Teil A der Richtlinie "ESF-Technologieförderung", Nr. 01491
Auf Grund der auslaufenden Förderperiode 2014 — 2020 können in der stärker entwickelten Region keine Projektskizzen im InnoTeam mehr eingereicht werden. Für lnno-Expert und Transferassistent können noch Anträge eingereicht werden.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Einstellung und Beschäftigung qualifizierter Personen zur Durchführung innovativer Vorhaben in sächsischen Unternehmen. Für bis zu zwei Innovationsexperten* ("InnoExperts") können kleine und mittlere Unnternehmen (KMU) Zuschüsse zu den Personalkosten.
Welche Stellen werden mitfinanziert?
- Absolventen von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik sowie von zuvor an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern in Unternehmen als Innovationsassistenten
- Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung als Senior InnoExperts
- Absolventen von Hochschulen und Berufsakademien mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften als InnoManager sowie
- über 54-jährigen Personen mit Leitungserfahrung in Wirtschaft oder Wissenschaft als Senior InnoManager
Ziel ist die Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
bis zu 50 % der Personalausgaben für einen Zeitraum bis zu 30 Monaten (Innovationsassistenten: bis zu 36 Monate)
Höchstbetrag
- Innovationsassistent: bis zu EUR 50.000
- InnoManager: bis zu EUR 60.000 EUR je und bis zu
- Senior InnoExpert und Senior InnoManager: 80.000 EUR je Beschäftigungsjahr
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- De-minimis-Antrag-Erklärung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis_Personal mit Stellenförderung Innoteam (sab62094)
- ESF-Projekte InnoExpert Taetigkeitsnachweis Pauschale (sab62084)
- InnoExpert - Antrag (sab63011) sab63011
- Innoexpert- Erklärung von Sozialunternehmen (sab61017) sab61017
- InnoExpert- Negativerklaerung für die Beschaeftigung von Personal (sab63099) sab63099
- InnoExpert - Personal Auszahlungsantrag (sab63106) sab63106
- InnoExpert - Personal Belegliste (sab63107) sab63107
- Inno-Personal_Auszahlungsantrag_Abrechnung (sab63533)
- Inno-Personal - Zahlenmaeßiger Verwendungsnachweis (AZI) (sab63029) sab63029
- KMU-Bewertung_Anlage 1 (sab60314-1)
- KMU-Bewertung (sab60314)
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)
- Tätigkeitsnachweis Personal mit projektbezogenem Einsatz (sab60880)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab61014-2)
- Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme (sab61022) sab61022
- Teilnehmerfragebogen zum Austritt aus Maßnahme (sab61023) sab61023
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- der gewerblichen Wirtschaft
- der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (bei Beschäftigung von Innovationsassistenten auch unabhängig von deren Größe)
Der Sitz oder die Betriebsstätte muss sich in Sachsen befinden.
Weitere Voraussetzungen
das geförderte Personal
- darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Position)
- muss zur Bearbeitung eines Themas (Innovationsassistenten/-innen) bzw. Vorhabens (Senior InnoExperts) aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt eingestellt und beschäftigt werden
- muss zur Einführung oder Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements im einstellenden Unternehmen beschäftigt werden (Innomanager/-innen, Senior InnoManager/-innen)
Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate, bei Senior InnoExperts, Senior InnoManager/-innen mindestens 6 Monate betragen.
für Innovationsassistenten/-Innen:
- Antritt der Stelle spätestens 5 Jahre nach dem letzten qualifizierenden Abschluss oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung
- In den 6 Monaten vor Antragstellung darf kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen in Sachsen von sich aus beendet worden sein.
- keine vorherige Beschäftigung bei demselben oder einem verbundenen Unternehmen
für Senior InnoExperts:
- mindestens 2 Jahre Beschäftigung bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung
- mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Senior InnoManager:
- mindestens 3 Jahre Leitungserfahrung innerhalb von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Ausgeschlossen von der Förderung
- Beschäftigung von Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist
- Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 50 % der Regelarbeitszeit (40 % bei Senior InnoManagern)
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier in Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Fristen
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 01.09.2020