Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Lohnsteuerklassen-Änderung nach Heirat
Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Ändert sich der Familienstand, kommt gegebenenfalls auch eine andere Lohnsteuerklasse in Betracht.
Die Meldebehörden übermitteln den geänderten Familienstand ("verheiratet"), den Tag der Eheschließung und die Identifikationsnummern beider Ehepartner automatisch an die Finanzverwaltung. Infolgedessen werden im Verfahren Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beide Ehepartner programmgesteuert mit Wirkung vom Tag der Eheschließung an in die Steuerklassenkombination IV / IV eingereiht, wenn beide im Inland wohnen. Den Hauptarbeitgebern wird so jeweils die Steuerklasse IV als ELStAM zum Abruf bereitgestellt. Sie erhalten somit auch dann die Steuerklasse IV (und nicht III), wenn nur eine/r von Ihnen beiden Arbeitslohn bezieht.
Tätig werden müssen Sie in der Regel nur, wenn aus Ihrer Sicht statt der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV / IV eine andere Steuerklasse (zum Beispiel III) beziehungsweise Steuerklassenkombination (III / V oder IV / IV mit Faktor) zur Anwendung kommen soll.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Finanzamt
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- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Lohnsteuer
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Verfahrensablauf
Um die Steuerklasse ändern zu lassen, müssen die Ehepartner dies gemeinsam beim Finanzamt beantragen.
- Antrag und die übrigen erforderlichen Unterlagen persönlich oder schriftlich beim Finanzamt einreichen. Der Antrag muss von Ihnen beiden unterzeichnet sein.
- Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, wird dieser in der Regel sofort geprüft.
- Ihrem Arbeitgeber werden die geänderten ELStAM mit entsprechender Gültigkeitsangabe im elektronischen Verfahren zum Abruf bereitgestellt. Sofern Sie einen Ausdruck Ihrer ELStAM wünschen, vermerken Sie dies auf dem Antragsvordruck. Die eigenen ELStAM können Sie auch nach kostenfreier Registrierung unter "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" (www.elster.de) einsehen.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) bei persönlicher Antragstellung
- Grundsätzlich genügt ein formloser Antrag. Geben Sie darin neben den persönlichen Daten (Name und Anschrift) auch Ihre jeweilige steuerliche Identifikationsnummer und Steuernummer an. Es kann aber auch der Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern" verwendet werden – dies empfiehlt sich insbesondere für die Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor (für die Ermittlung des Faktors sind die dort abgefragten näheren Angaben erforderlich).
- für Steuerklasse III wegen eines im Ausland (EU / EWR-Mitgliedsstaaten) lebenden Ehepartners: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM" und gegebenenfalls "Anlage Grenzpendler EU / EWR"
Rechtsgrundlage
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) – Lohnsteuerklassen
- § 39 Einkommensteuergesetz (EStG) – Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39f Einkommensteuergesetz (EStG) – Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III / V
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 14.01.2020