Fachoberschule, Anmeldung
Wenn Sie über einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss verfügen, können Sie an der zweijährigen Fachoberschule die Fachhochschulreife erwerben. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in Vollzeitform.
Wenn Sie darüber hinaus bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie in der entsprechenden Fachrichtung an der einjährigen Fachoberschule (Klasse 12 L) die Fachhochschulreife erwerben. Der Unterricht erfolgt ebenfalls in der Regel in Vollzeitform.
Die Fachoberschule wird in folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
- Gestaltung
- Gesundheit und Soziales
- Technik
- Wirtschaft und Verwaltung
Unabhängig von der gewählten Fachrichtung berechtigt die Fachhochschulreife, die mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule erworben wird, bundesweit zum Studium an Fachhochschulen in jeder Studienrichtung.
Ansprechstelle
Fachoberschule Ihrer Wahl
- Schulen im Freistaat Sachsen
Sächsische Schuldatenbank
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Um an der Fachoberschule aufgenommen zu werden, müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss
- die Bewerberin oder der Bewerber darf weder das Abitur noch die Fachhochschulreife besitzen, sie oder er darf nicht mehr als einmal an der Abschlussprüfung einer Fachoberschule teilgenommen haben und muss die Fachhochschulreife innerhalb der noch verbleibenden Verweildauer erreichen können (an der zweijährigen Fachoberschule höchstens vier Jahre, an der einjährigen Fachoberschule bei Vollzeitunterricht höchstens zwei Jahre, bei Teilzeitunterricht höchstens vier Jahre),
- Bewerberinnen und Bewerbern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist und die eine Fortsetzung der im Herkunftsland begonnenen Bildungslaufbahn auf dem ersten Bildungsweg bzw. den Erwerb eines höheren Bildungsabschlusses anstreben, informieren sich an der aufnehmenden Schule über Sonderregelungen in der Fremdsprache.
Für die Aufnahme in eine einjährige Fachoberschule (Klasse 12 L) muss zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- der Abschluss einer für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- der Berufsabschluss einer für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen, mindestens zweijährigen beruflichen Vollzeitschule
- der Abschluss einer nicht einschlägigen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in Verbindung mit einer für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen, mindestens dreijährigen Berufserfahrung.
Fachrichtung Gestaltung
- Die Aufnahme für diese Fachrichtung setzt zusätzlich voraus, dass der Schüler in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten zu vorgegebenen Themen nachweist. Die Prüfungsdauer beträgt 240 Minuten.
- Der Termin der Aufnahmeprüfung in der Fachrichtung Gestaltung wird durch die oberste Schulaufsichtsbehörde festgelegt und im Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bekanntgegeben.
Versagung der Aufnahme
Die Aufnahme an der Fachoberschule wird generell versagt:
- wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
- wenn mehr als einmal
- keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt ist oder
- ohne Erfolg an der Abschlussprüfung teilgenommen wurde oder
- wenn wegen zu vieler Bewerber ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss und in der Folge ein Antrag nicht berücksichtigt werden kann.
Die Aufnahme kann versagt werden, wenn der Antrag bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat.
Verfahrensablauf
Für die Aufnahme an einer Fachoberschule bewerben Sie sich an dem von Ihnen ausgewählten Beruflichen Schulzentrum.
Zum Bewerbungsverfahren:
- übersteigt die Zahl der Bewerber, die der Plätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt
- Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung
- die Mitteilung der Aufnahmeentscheidung erfolgt schriftlich
- die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass fehlende Zeugnisse nachgereicht werden müssen und an der Fachoberschule Klassen gebildet werden,
- verspätete Anträge werden erst nach Beendigung des regulären Auswahlverfahrens berücksichtigt
- die Aufnahme in die Fachoberschule muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden
- nicht bestätigte Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben
Erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung. Im Aufnahmeantrag müssen Sie angeben, welche Fachrichtung Sie besuchen wollen.
Mit dem Aufnahmeantrag reichen Sie zudem folgende Unterlagen ein:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, oder, sofern dieses Zeugnis noch nicht erteilt wurde, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses. In diesem Fall ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, unverzüglich nachzureichen.
- einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit zwei Lichtbildern
- eine Erklärung darüber,
- ob Sie bereits eine Fachoberschule besucht oder an der Abschlussprüfung einer Fachoberschule teilgenommen und welches Ergebnis Sie erzielt haben und
- ob Sie bereits am Auswahlverfahren einer Fachoberschule teilgenommen haben sowie
- gegebenenfalls eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, wenn die Aufnahme an der Schule versagt werden würde
Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Name und Vorname der Personensorgeberechtigten bei minderjährigen Schülern (in der Regel der Eltern)
- Anschrift
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit, ausgenommen Bewerber für die Klassenstufe 12 L
- Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
- Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für die Ausbildung von Bedeutung sind
Rechtsgrundlage
- § 6 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachoberschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachoberschule – FOSO) Aufnahmevoraussetzungen
- § 8 FOSO – Aufnahmeantrag
- § 9 FOSO – Auswahl- und Aufnahmeverfahren
- § 10 FOSO – Aufnahmeentscheidung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.11.2018