Familienwohnen, Förderkredit für Wohneigentum beantragen (SAB)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentumfür Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen)
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Selbstnutzung kaufen wollen, unterstützt Sie der Freistaat Sachsen bei der Finanzierung mit einem zinsvergünstigten Darlehen von bis zu EUR 50.000 für jedes Kind in Ihrem Haushalt.
Gefördert werden auch Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbauvorhaben, wenn diese im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie erforderlich sind. Für Bauvorhaben in Mietwohnungen ist keine Förderung möglich.
Was wird gefördert?
Zugunsten von Kindern unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, werden diese Vorhaben unterstützt:
- Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
- Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau, sofern im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich
Konditionen
Art der Förderung:
zinsvergünstigtes Darlehen
Höchstbetrag:
maximal EUR 50.000 pro im Haushalt lebenden Kind, für das Kindergeld bezogen wird
Zusatzförderungen:
- bis zu EUR 30.000 für Haushalte mit geringen Einkünften
- bis zu EUR 15.000 je Person mit Schwerbehinderung im Haushalt
- bis zu EUR 50.000 für den Erwerb mit Modernisierung von vor 1990 erbautem Wohnraum
Eigenanteil:
mindestens 15 % der Gesamtkosten
Zinssatz:
0,75 % p.a. für die gesamte Laufzeit
Auszahlung:
- bis EUR 25.000: 100 % nach Abschluss des Vorhabens
- über EUR 25.000 in bis zu 5 Teilbeträgen nach Baufortschritt
Laufzeit:
bis zu 25 Jahre
Rückzahlung:
- Rückzahlung in gleichmäßigen Raten (2 Jahre tilgungsfrei), Tilgungssatz ca. 3,99 %
- jährliches Sondertilgungsrecht
Sicherheiten:
Grundbucheintragung für Darlehen ab EUR 50.000
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Das Gesamtvorhaben soll über ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mitfinanziert sein.
- Antragstellende, die bereits mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen gefördert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum (sab69009)
- Auszahlungsantrag (sab60108)
- Baufinanzierung - Antragstellung
- Baufinanzierung - Produktfinder
- Bautenstandsbestätigung / Sachbericht (sab61250)
- Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) (sab64005)
- Familienwohnen_Haushalte mit geringen Einkünften_Einkommensermittlung (sab62218)
- Finanzierungsplan (Verwendungsnachweis) Wohnungsbau (sab61248)
- Identitätsfeststellung (sab60311)
- SN_Kostenaufstellung (sab62215) sab62215
- Wohnungsbau_ Gemeindebestätigung_ Landeswohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum (sab68902)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind Käufer oder Bauherr und möchten Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen oder erwerben,
- im Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für das der oder die Antragstellende Kindergeld erhält,
- das Bauvorhaben ist aus eigenen Mitteln nicht vollständig finanzierbar.
Einkommensgrenzen
- Alleinstehende: EUR 60.000
- Ehegatten und Lebenspartnerschaften: EUR 100.000
- je Kind (zusätzlich): EUR 10.000
Zusätzlich sind Wohnflächen- und Gesamtkostengrenzen einzuhalten.
Nähere Angaben in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung (bei einer Auszahlung bis zu EUR 25.000) nach Abschluss des Bauvorhabens oder als in bis zu fünf Teilbeträgen (bei einer Auszahlung von mehr als EUR 25.000) auf das von Ihnen angegebene Konto.
Fristen
- Antragstellung: v o r Beginn des Vorhabens
- Abruffrist: 12 Monate nach Darlehenszusage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 09.04.2021