Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.
Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörenden Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des FNP sind für die öffentlichen Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung; insbesondere begründet der FNP kein Baurecht.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Zentrales Landesportal Bauleitplanung
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Voraussetzungen
Der FNP ist für jedermann einsehbar. Es kann über den Inhalt des FNP Auskunft verlangt werden.
- Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen FNP zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
- Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen FNP soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz befindet sich in Aufstellung.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur Neuaufstellung des FNP der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz wurde im Zeitraum vom 09.11.2020 bis 11.12.2020 durchgeführt.
Die Planunterlagen zum Stand Entwurf, zur Information und zum Download stehen auf der Homepage der Stadt Annaberg-Buchholz unter
Planungsrecht / Bebauungspläne
bereit.
Der FNP ist derzeit nicht rechtskräftig.
Rechtsgrundlage
- §§ 5 bis 7 Baugesetzbuch (BauGB) – Flächennutzungsplan
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.11.2017