Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Investitionszuschuss beantragen (GRW-Investitionszuschuss) (SAB)
ntrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung, Nr. 05041
Gemeinsam unterstützen Bund und Länder Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Tourismuswirtschaft), die einer ausgewogenen Infrastruktur zugutekommen. Für Investitionsvorhaben Ihres Unternehmens, mit denen Sie neue Arbeitsplätze schaffen oder vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft sichern, können Sie im Rahmen dieses Förderprogrammes Zuschüsse beantragen.
Ziel der Finanzierungshilfe ist es, die Einkommenssituation und die regionale Wirtschaftsstruktur im Fördergebiet zu verbessern.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung (Sortimentsausweitung) der Produktion
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner Unternehmen einschließlich des Erwerbes einer Betriebsstätte durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern
Große Unternehmen (Nicht-KMU):
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist
- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen als Allgemeine De-minimis-Beihilfe oder auf Grundlage der der Zweiten geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
Bauliche und technische Investitionen sind einer Nachhaltigkeit verpflichtet, die die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse mit den Anforderungen an eine energieeffiziente und ressourcenschonende Investition, möglichst niedrige umweltschädliche Emissionen (Treibhausgase und anderes) oder eine Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels beziehungsweise eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Umweltrisiken in Einklang bringt.
Konditionen
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
Anteil an den förderfähigen Investitionskosten (Sachkostenförderung) beziehungsweise Lohnkosten (Lohnkostenförderung):
- kleine Unternehmen: bis zu 30 %
- mittlere Unternehmen: bis zu 20 %
- große Unternehmen: bis zu 10 %
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Die Kombination mit einem GRW-Förderdarlehen ist möglich.
- Der Gesamtumfang ist vom Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektfoerderung
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- De-minimis-Antrag-Erklärung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- Erklärung über beantragte/erhaltene Corona-Kleinbeihilfen (sab67304)
- GA - Abruf / Zwischenverwendungsnachweis (sab61516)
- GA - Belegliste Lohnkostenförderung (sab61646)
- GA - Bestätigung_Eigenleistung (sab60296)
- GA - EFRE_Belegliste (sab60297)
- GA - EFRE_Bestätigung immatrielle Wirtschaftsgüter (sab60579)
- GA - Ermittlung_Dauerarbeitsplaetze (sab60288)
- GA - GA Antrag ohne Forschungsinfrastruktur (sab0002)
- GA - GRW Ermittlung des besonderen AfA-Kriteriums (sab60286)
- GA - GRW Ermittlung des Buchwertkriteriums (sab60285)
- GA - Rentabilitätsvorschau Fremdenverkehrsförderung (sab60319-1)
- GA - Verwendungsnachweis (sab60287)
- GA - Verwendungsnachweisfuehrung Merkblatt (sab61612)
- GRW_Antrag_Darstellung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank (sab60317)
- GRW_Antrag_Ökologische Nachhaltigkeit (sab68529)
- GRW_Aufstellung einzureichender Unterlagen (sab68527)
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)
- Zahlungsbestätigung Mietkauf (sab61425)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
- Investitionszuschuss - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
SAB-Förderportal - Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft) und gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen oder aber die bestehende Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten
- überregionaler Absatz
- Investitionsvolumen: bei Investitionsvorhaben in den Landkreisen des Freistaats Sachsen mindestens EUR 50.000 und in allen anderen Fällen mindestens EUR 70.000
- mindestens 25 % beihilfefreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (davon mindestens 10 % Eigenmittel)
- Schaffung mindestens eines neuen Dauerarbeitsplatzes oder Sicherung der vorhandenen Dauerarbeitsplätze
Die geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze müssen nach Abschluss des Investitionsvorhabens für mindestens weitere fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben beziehungsweise besetzt sein.
Grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Definition Artikel 2 Nr. 18 AGVO, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
- Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind
- Unternehmen aus bestimmten Branchen (siehe Anlage 1 der Förderrichtlinie)
Darüber hinaus können nicht gefördert werden:
- Kosten des Grundstückserwerbs
- Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Fahrzeugen
- in der Regel gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter, welche im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
- Bauzeitzinsen
- gemietete und geleaste bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Miet- oder Leasingvertrag nicht den Erwerb des Wirtschaftsgutes vorsehen
- Wirtschaftsgüter, die aufgrund eines Sale-and-Rent-back-Vertrages oder eines Sale-and-Lease-back-Vertrages angeschafft werden
- Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, für die ein Vergütungsanspruch nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) besteht
- Investitionen in bestimmten Betriebsstätten (s. Anlage 1 der Förderrichtlinie)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie als ersten Schritt vor der Antragstellung das Beratungsangebot der SAB.
- Erarbeiten Sie ein Unternehmenskonzept für Ihr Vorhaben.
- Mit Ihrer Hausbank klären Sie anschließend die Gesamtfinanzierung.
- Beantragen Sie die Förderung mit dem vorgeschriebenen Vordrucken und erforderlichen Unterlagen bei der SAB.
- Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Förderung gewährt wird.
Fristen
- Bei Vorhaben mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 100.000 Euro: Beginn des Vorhabens ab Antragseingang (Datum Posteingang SAB)
- Bei Vorhaben mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben ab 100.000 Euro: Beginn des Vorhabens, wenn Sie eine schriftliche Genehmigung oder den Zuwendungsbescheid erhalten haben.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (RIGA)
- GRW-Koordinierungsrahmen– Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO 2014)
- Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 – 2020
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 30.10.2020