Gesundheitskarte, Meldung von Änderungen an die Krankenkasse
Ändert sich Ihr Name, Ihre Adresse oder der Familienstand, müssen Sie dieses unverzüglich Ihrer zuständigen Krankenkasse bekannt geben. Sie erhalten daraufhin eine neue Gesundheitskarte. Bis zum Erhalt der neuen Gesundheitskarte behält die alte ihre Gültigkeit.
Ansprechstelle
Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)
–> Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
- Reichen Sie eine formlose Mitteilung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Einige Krankenkassen bieten auch Online-Formulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Verfügt Ihre Krankenkasse über eine Online-Geschäftsstelle, können Sie auch dort die Änderungen übermitteln.
Rechtsgrundlage
- § 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020